Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach wurde bereits in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vom 25.11.2019 durch das Ingenieurbüro Heller GmbH, Frau Grabner, vorgestellt.

 

Unter Nr. 3 wurde der Entwurf wie folgt ergänzt:

Stellplätze, Lagerflächen und Nebengebäude sind auf dem gesamten Grundstück, jedoch nicht in den festgesetzten privaten Grünflächen zulässig.

Lagerflächen sind in der Höhe auf 6,00 m Stapelhöhe begrenzt.

 

Eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 705 Gemarkung Götteldorf wurde als Verkehrsfläche ausgewiesen.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach zu fassen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.