Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach wurde bereits in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vom 25.11.2019 durch das Ingenieurbüro Heller GmbH, Frau Grabner, vorgestellt.
Unter Nr. 3 wurde der Entwurf wie folgt ergänzt:
Stellplätze,
Lagerflächen und Nebengebäude sind auf dem gesamten Grundstück, jedoch nicht in
den festgesetzten privaten Grünflächen zulässig.
Lagerflächen
sind in der Höhe auf 6,00 m Stapelhöhe begrenzt.
Eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 705 Gemarkung Götteldorf wurde als Verkehrsfläche ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach zu fassen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.