Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen – Ost.
In der Sitzung des OEBA vom 25.11.2019 wurde hinsichtlich der Befreiung zum Stauraum der Garage kein Einvernehmen erteilt.
Es wurden zwischenzeitlich geänderte Planunterlagen vorgelegt. Der erforderliche Stauraum mit einer Tiefe von 5 m laut der Festsetzung des Bebauungsplanes wird nun eingehalten.
Somit sind hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze (Überschreitung im Osten)
- Dachform (festgesetzt: SD / WD; geplant: Flachdach)
- Dachneigung (festgesetzt: 35 – 42 grad; geplant: 0 Grad)
- Dacheindeckung (festgesetzt: Ziegel- oder Betondachsteine; geplant: Stahlbetonmassivdecke)
- Überschreitung der talseitigen Untergeschosshöhe von 2,50 m
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt nach § 36 BauGB sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen – Ost hinsichtlich
- Baugrenze
- Dachform
- Dachneigung
- Dacheindeckung
- Überschreitung der talseitigen Untergeschosshöhe von 2,50 m.