Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen-Ost. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Höhe der Stützmauer (festgesetzt: max. 1,00 m; geplant: 1,20 m)

-       Dachneigung (festgesetzt: 35 bis 42 Grad; geplant: 22 Grad)

-       Baugrenze im Süden

-       Unterschreitung des Mindestabstands bei Walmdach zu Grundstücksgrenze von 7 m

-       Garagenstandort

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 208/2 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich

-       Höhe der Stützmauer (festgesetzt: max. 1,00 m; geplant: 1,20 m)

-       Dachneigung (festgesetzt: 35 bis 42 Grad; geplant: 22 Grad)

-       Baugrenze im Süden

-       Unterschreitung des Mindestabstands bei Walmdach zu Grundstücksgrenze von 7 m

-       Garagenstandort.