Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen-Ost. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Höhe der Stützmauer (festgesetzt: max. 1,00 m; geplant: 1,20 m)
- Dachneigung (festgesetzt: 35 bis 42 Grad; geplant: 22 Grad)
- Baugrenze im Süden
- Unterschreitung des Mindestabstands bei Walmdach zu Grundstücksgrenze von 7 m
- Garagenstandort
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 208/2 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich
- Höhe der Stützmauer (festgesetzt: max. 1,00 m; geplant: 1,20 m)
- Dachneigung (festgesetzt: 35 bis 42 Grad; geplant: 22 Grad)
- Baugrenze im Süden
- Unterschreitung des Mindestabstands bei Walmdach zu Grundstücksgrenze von 7 m
- Garagenstandort.