Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 826 Gem. Kleinhaslach wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Der Antrag auf Vorbescheid für dieses Vorhaben wurde mit Bescheid vom 11.01.2019 des Landratsamtes Ansbach positiv entschieden.

 

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und daher beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung erfolgt über das Grundstück FlNr. 970/1 Gemarkung Kleinhaslach sowie über eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 969 Gem. Kleinhaslach. Notarielle Urkunden zum Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht liegen vor. Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 826 Gem. Kleinhaslach.