Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Gegenstand des Tekturantrages ist die Unterkellerung der Garage auf dem Grundstück FlNr. 564/6 Gemarkung Seubersdorf.
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und überbauten Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Unterkellerung auf dem Grundstück FlNr. 564/6 Gemarkung Seubersdorf.