Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Gegenstand des Tekturantrages ist die Unterkellerung der Garage auf dem Grundstück FlNr. 564/6 Gemarkung Seubersdorf.

 

Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und überbauten Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Unterkellerung auf dem Grundstück FlNr. 564/6 Gemarkung Seubersdorf.