Sitzung: 16.12.2019 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Für den Aus- und Umbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 626/13 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Dietenhofen -Nord-West. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Länge der Dachgaube (festgesetzt: max. 3/5 der Dachlänge)
- Einheitliche Gestaltung der an der Grundstücksgrenze zusammenstoßenden Garagen
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 626/13 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Dietenhofen – Nord-West hinsichtlich
- Dachgaubenlänge
- einheitlichen Gestaltung der an der Grundstücksgrenze zusammenstoßenden Garagen.