Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Für den Aus- und Umbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 626/13 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Dietenhofen -Nord-West. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Länge der Dachgaube (festgesetzt: max. 3/5 der Dachlänge)

-       Einheitliche Gestaltung der an der Grundstücksgrenze zusammenstoßenden Garagen

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 626/13 Gemarkung Dietenhofen.

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Dietenhofen – Nord-West hinsichtlich

-       Dachgaubenlänge

-       einheitlichen Gestaltung der an der Grundstücksgrenze zusammenstoßenden Garagen.