Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Es wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach beantragt. Da die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche bzw. Grünfläche dargestellt ist, kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Parallelverfahren notwendig.

 

Es ist die Ausweisung eines Sondergebiets „Holzrecycling“ im Bereich der Grundstücke FlNr. 635 (teilw.), 639 (teilw.), 704, 705 (teilw.), 706, 707 (teilw.) und 709 der Gemarkung Götteldorf geplant. Die Fläche umfasst eine Größe von ca. 5.300 m².

 

Der Ortsentwicklungs -und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 bereits über die Änderung des Flächennutzungsplanes beraten und empfiehlt dem Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen, den Entwurf zu billigen sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich der Flurstücke FlNr. 635 (teilw.), 639 (teilw.), 704, 705 (teilw.), 706, 707 (teilw.) und 709 der Gemarkung Götteldorf zu ändern. Es soll ein sonstiges Sondergebiet „Holzrecycling“ ausgewiesen werden.

 

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Ingenieurbüros Heller GmbH vom 16.12.2019 für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dietenhofen (Sondergebiet „Holzrecycling“) und beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchzuführen.