Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Für die Ausweisung eines Sondergebiets „Holzrecycling“ in Methlach soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 6.700 m² und enthält die Flurstücke 635 (teilw.), 639 (teilw.), 704, 705 (teilw.), 706, 707 (teilw.), 709 und 727 (teilw.) der Gemarkung Götteldorf.

 

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in seiner Sitzung am 16.12.2019 bereits vorberaten und empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 6.700 m² und enthalt die Flurstücke 635 (teilw.), 639 (teilw.), 704, 705 (teilw.), 706, 707 (teilw.), 709 und 727 (teilw.) der Gemarkung Götteldorf.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebiets „Holzrecycling“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.