Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

 

 Vorberatung Verwaltungshaushalt 2020

 

1.Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wagner erläutern den anwesenden Mitgliedern die Haushaltsplanung und gehen dabei explizit auf die nachfolgenden Punkte ein. Die im Text als gestrichen gekennzeichneten Haushaltsansätze wurden aufgrund der angespannten finanziellen Situation im Haushaltsjahr 2020 eingespart bzw. auf die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 verschoben.

 

 

Entwurf des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 samt Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):

 

2018

Rechnungsergebnis

16.409.848,70 €

2019

Ansatz Vorjahr

15.889.873,00 €

2020

Ansatz

14.073.702,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 1

13.762.192,00 €

2022

Finanzplanungsjahr 2

14.021.003,00 €

2023

Finanzplanungsjahr 3

14.021.003,00 €

 

 

Die Zuführungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

Im vorliegenden Entwurf ist aufgrund der aktuellen Finanzlage im Haushaltsjahr und im ersten Finanzplanungsjahr eine Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshalt notwendig, was auf Rückerstattungen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen ist.

 

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende Zuführungen vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt:

 

2020

  1.595.749,00 €

2021

   1.601.689,00 €

 

 

In den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023 sollte wieder eine positive Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt, die über geplanten ordentlichen Tilgungsleistungen liegen, wie folgt möglich sein:

 

2022

   1.286.311,00 €

2023

   1.284.511,00 €

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2020 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

Einnahmen

Bezeichnung

Ansatz 2019

Soll 2019      (Stand 20.01.2020)

Ansatz 2020

Grundsteuer A

71.000 €

66.399,76 €

71.000,00 €

Grundsteuer B

680.000 €

693.439,86 €

690.000,00 €

Gewerbesteuer

4.900.000 €

5.243.325,38 €

1.500.000,00 €

Gemeindeanteil an der

3.337.000,00 €

3.329.456,00 €

3.375.000,00 €

Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der

590.000 €

668.134,00 €

602.000,00 €

Umsatzsteuer

Hundesteuer

14.000 €

14.670,00 €

14.000,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0 €

0 €

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

102.300 €

102.396,78 €

102.300,00 €

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0 €

0 €

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

243.000 €

238.539,00 €

249.000,00 €

Überlassung Grund-erwerbssteuer

40.000 €

59.810,64 €

40.000,00 €

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0 €

0 €

SUMME

9.977.300 €

10.416.171 €

6.643.300 €

 

Ausgaben

Bezeichnung

Ansatz 2019

Soll 2019      (Stand 20.01.2020)

Ansatz 2020

Gewerbesteuerumlage

1.225.000 €

1.345.259,00 €

175.000 €

Solidarumlage

0 €

0 €

0 €

Kreisumlage

3.468.500 €

3.468.492,43 €

4.008.000 €

SUMME

4.693.500 €

4.813.751 €

4.183.000 €

 

 

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wird mit 4.008.000,00 € (Vorjahr 2019: 3.468.492,43 €) veranschlagt. Grundsätzlich liegt die höhere Kreisumlage von 2020 zu 2019 in der hohen Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2018 begründet, da die Kreisumlage auf den Steuerkraftzahlen des Vorvorjahres basiert (Gewerbesteuer-Isteinnahme 2018: 5.504.938,01 €; 2017 4.492.068,44 €).

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2018 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2018 addiert, was zur Umlagekraft 2020 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2019 = 46,85 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

 

Die weiteren Einzelpläne im Überblick:

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze angepasst. Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters wurden um 50 % auf 3.250 € gekürzt. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin berücksichtigt. Da im Jahr 2020 mit einer Kreditaufnahme gerechnet wird, wurde kein Ansatz für die Abführung von Verwahrentgelt gebildet.

Für die im Jahr 2019 begonnene und 2020 endende Organisationsuntersuchung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband werden noch Mittel in Höhe von 15.000 € vorgesehen.

Weiter wurde ein Ansatz in Höhe von 18.000 € für das einzurichtende Informationssicherheitsmanagementsystem (ISIS) und die zunächst externe Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten eingefügt.

Ab 2021 soll der Datenschutz durch das Landratsamt Ansbach getragen werden. Hierzu wurde in 2021 eine einmalige Umlage in Höhe von 15.000 € zur Installation eingepflegt und in den Folgejahren 6.000 € an Umlage für das Landratsamt berücksichtigt.

 

 

Im Einzelplan 1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wurde der Betriebsaufwand um 4.000 € aufgrund der Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner erhöht. Fördermittel können hierfür nicht akquiriert werden.

 

Beim „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses Jahr eine Gesamtsumme von rd. 45.300 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510. Die Einführung eines Budgets (ähnlich wie beim gemeindlichen Bauhof) wurde auch in diesem Jahr nicht vorgesehen.

 

Für den Bereich „Hochwasserschutz“ werden für das Gewässerentwicklungskonzept noch 25.000 € und für die Überschwemmungsgebietsermittlung noch 38.300 € bereitgestellt. Die Förderung für Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 75.750 € Berücksichtigung.

 

 

Im Einzelplan 2 „Schule“ werden vorsorglich die Umlagen des Vorjahres übernommen. Diese betragen für den Grundschulbereich 365.400 € und im Mittelschulbereich 127.800 €.

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für das Streichen der Schlossfenster 5.000 € eingestellt. Seit dem vorherigen Haushaltsjahr sind dem Schloss auch anteilige Personalkosten für die Gebäudereinigung zugeordnet. Die Unterhalts- und Betriebskosten für die Schlosswohnung wurden aus haushaltsrechtlichen Gründen der Gliederung 8803 (bebauter Grundbesitz) zugeordnet.

 

Durch das Landesamt für Statistik wurde der Markt Dietenhofen darauf hingewiesen, dass für das gemeindliche Schloss die Gliederung 3210 nicht korrekt sei. Ab 2020 wurde dementsprechend die Gliederung 3201 eingeführt, auf welcher künftig die Einnahmen und Ausgaben des Schlosses geführt werden.

 

Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung, ab 2021 12.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.

 

Neu im Haushaltsplan ist der Gliederungsbereich 3401, welcher den gemeindlichen Geschirrverleih abbildet. Dieser wurde bisher nicht im gemeindlichen Haushalt geführt, was bei der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung durch den BayKPrV bemängelt wurde. Die Übernahme des bestehenden Guthabens in den Haushalt spiegelt sich auf der Haushaltsstelle 0.3401.1100 wieder.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der „Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Im Jahr 2018 wurden hier die letzten staatlichen Fördermittel entrichtet und seit dem Jahr 2019 wird die Nachbarschaftshilfe durch den Diakonieverein getragen. An Zuschüssen hat der Markt Dietenhofen hierfür 3.000 € vorgesehen. Auch der Unterhalt des Bürgerbusses spiegelt sich hier wieder.

 

Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 12.000 € eingeplant. Der Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze wurde auf 5.000 € gesenkt.

 

Neu im Haushaltsplan ist der Gliederungsbereich 4350, welcher die gemeindlichen Einrichtungen für Wohnungslose abbildet. Seitens des Landesamtes für Statistik wurde die Finanzverwaltung darauf hingewiesen, dass Obdachlosenangelegenheiten bei konkreten Maßnahmen (z.B. Unterhalt Wohncontainer, Mieteinnahmen…) nicht im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung (1100) sondern unter 4350 abzubilden sind.

 

Die Bezuschussung der Kindertageseinrichtungen können wie in den Vorjahren nur geschätzt werden. Erschwerend kommt bei dieser Haushaltsplanung hinzu, dass auch die Abschlagszahlungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Die Ansätze wurden daher in Absprache mit der Geschäftsleitung anhand der Rechnungsergebnisse der zurückliegenden Jahre gebildet.

Für die Kindertageseinrichtung Kunterbunt wurden die Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Kindergartengruppe erhöht.

 

Als Kooperationspartner mit der Regierung von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung 4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von voraussichtlich 145.700 €.

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt.

 

In der Ballsporthalle wurden 13.000 € (netto) für die Reparatur eines defekten Trennvorhangs veranschlagt. Die Wiederherstellung des Beachfeldes wurde nochmals mit 4.000 € berücksichtigt.

 

Durch die Federführung der Steuerkanzlei Rödl & Partner wurden die Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2012-2017 im Jahr 2018 um die beiden BgAs berichtigt, sodass die anteiligen Investitionskosten steuerrechtlich geltend gemacht werden konnten.

 

Seit Ende 2018 prüft das Finanzamt Ansbach den BgA „Schulturnhalle mit Mensa“ in einer sogenannten Sonderprüfung. Die bereits erhaltene Umsatzsteuerrückerstattung wird bis zum Abschluss der Sonderprüfung auf einem Verwahrgeldkonto geführt und erst danach in den gemeindlichen Haushalt eingebucht. Eine Veranschlagung diesbezüglich erfolgte nicht.

 

Für die Nutzung der Proberäume erstattet der Musikzug dem Markt Dietenhofen eine Mietzahlung in Höhe von jährlich 4.200 € und beteiligt sich mit 30 % an den Betriebskosten für diesen Bereich.

Beim Hallenbad wurden neben den jährlichen Wartungsausgaben 56.000 (netto) für die Begutachtung und Sanierung der Betondecke, sowie 26.000 € für die Erneuerung der Umwälzpumpen im Verwaltungshaushalt eingeplant (Gesamtumfang beim Gebäude- und betriebstechnischem Unterhalt: 111.000 € netto). Insgesamt wurden beim Gebäudeunterhalt des Hallenbades 46.500 € weniger angesetzt.

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im Vorjahr, in Höhe von 142.100 € veranschlagt.

 

Der Straßenunterhalt wurde um 10.000 € verringert, beim Gewässerunterhalt wurden 10.000 € eingespart.

 

An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen Brücken (Hörleinsdorf und Kleinhabersdorf) wurden 15.000 € eingeplant. Der Unterhalt von Verkehrsanlagen wurde aufgrund der Vorjahresergebnisse auf 10.000 € gesenkt.

 

Der Bauhof selbst wird im Jahr 2020 wieder mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2019 schöpfte der Bauhof bis 29.10.2019 95.053 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

 

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ – Seit dem 01.01.2019 beträgt die Abwassergebühr 3,11 €/m³. Im Haushaltsjahr 2020 wird mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 800.000 € kalkuliert. Die Gebühreneinnahmen liegen niedriger, als im Haushaltsjahr 2019, da der Ablesezeitraum kürzer ist. Ab 2021 sollte sich die Gebührenschwankung wieder eingependelt haben.

 

Für die Restkosten der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich 5.000 € eingeplant.

 

Die Beseitigung von Klärschlamm wird mit rund 90.000 € jährlich berücksichtigt. Die Ausgaben für den Unterhalt der Kläranlage samt RÜBs und Entwässerungsanlagen schlägt mit rund 118.000 € zu Buche. Der Unterhalt der gemeindlichen Kläranlage samt Kanalleitungen wurde um insgesamt 49.400 € gekürzt. Bei der Klärschlammentsorgung wurden 8.000 € an Ausgaben gekürzt.

 

 

Die kalkulatorischen Zinsen wurden aufgrund der Zinssatzsenkung im Vorjahr angepasst.

 

Im Bereich der Bauschuttdeponie wurde der Grundstücksunterhalt aufgrund der Vorjahresergebnisse auf 5.000 € gesenkt. Im Bereich   Dienstleistungen durch Dritte wurde der Ansatz um 2.000 € gekürzt.

 

Der Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens und die Verwaltungs- und Zweckausgaben des Wertstoffhofes wurde um 2.000 € gekürzt.

 

Der verschiedene Betriebswand bei Marktveranstaltungen wurde um 1.500 € gesenkt. 

 

Beim Friedhof wurden, wie im Vorjahr, 3.000 € jährlich für die Pflege der Bepflanzungen eigestellt.

Der Ansatz Flurbereinigung ILEK wurde komplett gestrichen. Es konnte somit 6.000 € eingespart werden. Der Unterhalt der Wirtschaftswege wurde um 10.000 € gekürzt. Im Betriebsaufwand des Fremdenverkehrs wurden 1.000 € gespart.

 

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“ aufgrund der Vorjahresergebnisse auf 180.000 € angehoben.  Bei den Ausgaben wurde insgesamt 3.500 € eingespart.

 

Beim „Gemeindewald“ wurden die Einnahmen aus dem Verkauf aufgrund der Trockenheit und dem daraus resultierenden Einbruch des Holzmarktes deutlich gesenkt. Auch bei den Ausgabenansätzen wurden Einsparungen vorgenommen, da laut dem betreuenden Förster hier nur „das Nötigste“ im kommenden Jahr gemacht werden soll.

 

 

Haushaltsquerschnitt: Personalausgaben

 

Für Personalausgaben werden insgesamt 4.268.360 € im kommenden Haushaltsjahr eingeplant. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 belaufen sich die Personalkosten auf 4.394.800 €, 4.526.100 € und 4.662.000 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 4.104.250 € (Ansatz 2019), 3.724.908,93 € (Rechnungsergebnis 2018), 3.564.503,66 € (Rechnungsergebnis 2017) und 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016).

 

Bei den Fortbildungen des gesamten Personals wurden insgesamt 26.500 € weniger veranschlagt als im Vorjahr.

 

Es konnte somit eine Einsparung in Höhe von 703.700 € erzielt werden. Die Einsparung teilt sich wie folgt auf:  Im Jahr 2020: 215.200 €, im Jahr 2021: 149.300 €, 2022: 159.900 € und im Jahr 2023: 179.300 €.

 

 

 

Vorberatung Vermögenshaushalt 2020

 

 

Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Vermögenshaushalts:

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ ist die Anschaffung von Laptops für die Kommunalwahl mit 16.000 € vorgesehen. Die Laptops sollen nach der Wahl in den kommunalen Einrichtungen genutzt werden, welche Bedarf anmelden. Sonstige nicht weiter benötigte Laptops werden verkauft. Zudem ist die Anschaffung von Tablets für die neugewählten Marktgemeinderatsmitglieder mit 8.000 € vorgesehen.

 

Für die Erneuerung der Verkabelung im Rathausgebäude werden 80.000 € und für das Heizungssystem 90.000 € (Steuerung) eingeplant. Weitere 35.000 € sind für Büromöbel im Rathaus vorgesehen.

 

Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist zudem der Einbau eines Aufzuges zum Sitzungssaal, sowie die daraus resultierende Umgestaltung der Treppe und eine Sanierung des Sitzungssaals (auch im Hinblick auf die technische Ausstattung) mit insgesamt 150.000 € in den Jahren 2021 und 2022 berücksichtigt.

 

 

Einzelplan 1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

 

Für die Verkehrsüberwachung sind 7.500 € für die Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräte vorgesehen.

Die Feuerwehren wurden im Vorfeld hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze für Geräte und Einsatzmittel festgelegt.

An Zuweisungen rechnet der Markt Dietenhofen für den Neubau des FFW-Hauses in Kleinhaslach mit 115.000 € und für die Beschaffung des TSFW mit 42.600 €.

Die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 fließt in den Jahren 2020/2021 ein (450.000 €), für welches mit Fördermitteln in Höhe von 125.000 € im Jahr 2021 kalkuliert wird.

 

Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens wurde 15.000 € gestrichen (Systemtrenner Hydranten).  Der Löschwasserbehälter Neudorfer Höhe wurde im Finanzplan 2021 mit einer Summe von 37.000 € gestrichen. 

 

 

Einzelplan 2 „Schule“

 

Im Haushaltsjahr 2020 werden, wie auch im Vorjahr, für die Grund- und Mittelschule keine Investitionsumlagen eingeplant.

 

 

Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ 

 

Für die Aufstockung der durch den Musikzug genutzten Räumlichkeiten ist noch eine ausstehende Zuwendung aus dem Bayerischen Kulturfonds mit entsprechendem Restbetrag (10.000 €) für 2020 eingeplant. Der Verwendungsnachweis wurde hierfür bereits bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.

 

Der vorgesehene PC für die Bücherei in Höhe von 1.500 € wurde gestrichen.

 

Im kirchlichen Bereich sind für die Sanierung des Pfarrhauses in Dietenhofen und die Sanierung der Kirche in Kleinhaslach jeweils 20.000 €, sowie vorsorglich 1.800 € für die Sanierung der Kirchenmauer eingeplant.

 

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ 

Für Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet (Bussardweg, Adelmannsdorf, Leonrod und der Ortsmitte) werden für 2020 41.000 € vorgesehen. In den Finanzplanungsjahren sind grundsätzlich jährlich 10.000 € veranschlagt.

 

In der Kindertageseinrichtung Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr 2020 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (9.000 €) zur Verfügung gestellt.

 

Der Ersatzneubau des Kindergarten Kunterbunt ist wie folgt eingeplant:

Im Haushaltsjahr 2020 werden 3.132.000 € und im Planungsjahr 2021 1.000.000 € für die Ersatzbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung vorgesehen (Hochbau).

 

Die Ausgaben für die Erschließungsstraße finden separat unter der der Gliederung 6341 Berücksichtigung, da diese Straße auch der Erschließung des Friedhofes dient und somit nicht rein dem Kindergarten zugeordnet werden kann. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2020 nochmals 150.000 € berücksichtigt.

Im Planungsjahr 2022 wird mit einer Förderung in Höhe von 2.000.000 € für den Kindergartenneubau gerechnet.

 

Beim Kindergarten Schabernack sind für verschiedene Anschaffungen im KiTa- und Krippenbereich 8.000 €, sowie für Sonnenschutz 11.000 € angesetzt. Für Trennwände im Krippenbereich wurden vorsorglich 8.000 € berücksichtigt.

Für den Krippenanbau wird im Haushaltsjahr 2020 noch mit Restzuweisungen in Höhe von 145.000 € geplant.

 

Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“

 Unter der Gliederungsziffer 5400 finden Zuschüsse für die Anschaffung von Defibrillatoren Berücksichtigung (2.500 €). Des Weiteren ist in der Gliederung 5500 ein Investitionszuschuss eines örtlichen Vereins für die Sanierung seines Vereinsheimes vorgesehen.

 

Im Sportzentrum (Ballsporthalle, alle Ansätze netto) werden noch Restzahlungen für den Sanierungsabschnitt II eingeplant (Lüftung 130.700 €, Heizung 11.200 € und Elektroanlagen außen samt zusätzlichen Strahler 21.700 €). Für fehlende Brandschutzklappen sind noch 36.000 € berücksichtigt. An Fördermitteln rechnet der Markt Dietenhofen im Jahr 2020 mit 52.500 €.

 

Für das Sport- und Veranstaltungszentrum ist im Jahr 2020 noch mit einem Zuschuss in Höhe von 98.000 € für die Baumaßnahme zu rechnen. Der Verwendungsnachweis wurde hierfür bereits eingereicht.

 

Im Hallenbad (ebenfalls alle Mittel-Ansätze netto) werden in den Jahren 2020/2021 Mittel für die Sanierung der Duschen mit Planung (93.000 €), für die Sanierung der Bodenabläufe (4.200 €), für das Fliesen der Wärmesitzbänke und Säulen 2.500 €, die Installation einer Entkalkungsanlage (16.900 €) und die Erweiterung der Unterwasserbeleuchtung im Nichtschwimmerbecken (3.400 €) – insgesamt 121.000 € - zur Verfügung gestellt.

Für die Sanierung des Parkplatzes am Hallenbad sind in den Planungsjahren 2021 und 2022 je 57.500 € berücksichtigt.

 

Weiter werden für die Spielgeräte am Hirtenhof 6.000 € und für Holzbänke 3.000 € (Gliederung 5900) eingeplant. Im Planungsjahr 2021 sind 25.000 € für ein neues Holzfort am Hirtenhof berücksichtigt. Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach sind im Planungsjahr 2021 erneut 30.000 € veranschlagt.

Der Ansatz im Finanzplan für 2021 für den Radweg Kleinhaslach wurde gestrichen.

Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

 

Im Bereich der Straßen und des Bauhofs wurden die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten Mittelanforderungslisten des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts, in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben werden.

Diese wurden im Vorfeld mit dem Ersten Bürgermeister besprochen und abgestimmt.

Für die Bebauungspläne der Bau- und Gewerbegebiete sind im Haushaltsjahr 2020 99.000 € bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau und Straßenbau eingestellt. Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits berücksichtigt.

Im Einzelplan 6 sind noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen, welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vorgemerkt.

 

Bei der Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen Jahresantrag 2020 zur Städtebauförderung eingeplant.  Komplett gestrichen.

 

Für das Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 150.000 €   50.000 € und für die Sanierung der der Wirtschaftswege sind jährlich 50.000 € 20.000 € berücksichtigt.

Für Straßenbaumaßnahmen in der Gutenbergstraße sind im Planungsjahr 2021 400.000 € vorgesehen.

 

Die Erschließungsstraße des Neubaus der Kindertageseinrichtung Kunterbunt und der Parkplätze am Friedhof finden mit 150.000 € im Jahr 2020 Berücksichtigung.

 

Die Sanierung der Siedlungsstraßen im Bereich des Hagelsbergweges wird im Haushaltsjahr 2020 mit 1.900.000 € eingeplant und in den Planungsjahren mit weiteren 500.000 € angesetzt.

Die straßenmäßige Erschließung des Baugebietes Nördlich der Rüderner Straße findet im Bauabschnitt I im Jahr 2020 und im Bauabschnitt II im Jahr 2022 seinen Ansatz. Hierzu sind auch die entsprechenden Erschließungsbeiträge angesetzt.

 

Auch die straßenmäßige Erschließung der Gewerbegebiete Neudorfer Höhe und Westlich der Industriestraße werden im Jahr 2020 samt Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.

Für das Baugebiet Frickendorf werden Planungskosten für die Erschließung in Höhe von 17.000 € im Jahr 2020 angesetzt. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen ist im Jahr 2021 und die Erschließungsbeiträge im Jahr 2022 berücksichtigt.

 

Der Ansatz zum Brückenneubau wurde komplett gestrichen (25.000 €).

 

Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2020 verschiedene Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 50.000 €, 11.000 €). Zudem sind 300.000 € für Anschaffung eines LKWs im Jahr 2020   2021 und im Jahr 2021 120.000 € für einen JD 2720, sowie 150.000 € für einen Holder M480 berücksichtigt.

 

Ebenfalls im Jahr 2021 sind die Anschaffung eines VW Caddy (35.000 €) und eines Wasserfasses (5.000 €) vorgesehen.

 

Weiter sind für die Außenbeleuchtung, einen Zaun am Gelände des Wertstoffhofes, der Errichtung von Ölauffangwannen für 2020 13.500 € und der Erneuerung von Stromverteilern im Bauhofgebäude und der Schlosserei 25.000 € im Jahr 2021 an Haushaltsmitteln bereitgestellt.

 

Für die Sanierung des Gehweges entlang der Ansbacher Straße wird 2020 mit 355.000 € kalkuliert.

 

Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden für Ersatz, Erweiterung und Neuanschaffungen im Jahr 2020 175.000 € und in den Finanzplanungsjahren insgesamt weitere 243.000 € angesetzt.

 

Für den Winterdienst ist im Planungsjahr 2021 die Errichtung einer Salzhalle mit 120.000 € eingeplant.

 

Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze müssen – wie auch im Einzelplan 6 - zeitlich geschoben werden. Diese wurden mit dem Ersten Bürgermeister, sowie dem Klärwärter abgestimmt.

 

An Anschaffungen für Anlagegüter sind in der Kläranlage eine Absetzmulde (6.000 €), ein Aufsitzmäher (10.000 €), sowie eines Servers (32.000 €) eingeplant. Im Finanzplanungsjahr 2022 wird ein Transporter (40.000 €), ein PKW-Anhänger (3.000 €) und ein Dampfreiniger (3.500 €) berücksichtigt.

 

An Hochbaumaßnahmen in der Kläranlage ist für 2020 ein Rinnenreinigungsbesen (35.000 €) und eine Photovoltaikanlage (15.000 €) angedacht. Im Planungsjahr 2021 ist die Sanierung der Hebeschnecke (60.000 €) berücksichtigt.

 

Für Tiefbaumaßnahmen an der Kläranlage, den Pumpwerken und dem Kanalnetz werden im Jahr 2020 2.269.000 € 2.214.000 €, im Jahr 2021 438.000 € 238.000 €, im Jahr 2022 1.073.000 € 943.000 € und im Jahr 2022 125.000 €  0 € bereitgestellt. Insgesamt werden somit 3.905.000 € in das gemeindliche Kanalnetz investiert. Eine Übersicht über die einzelnen Positionen liefern die beiliegenden Aufstellungen zu den Haushaltsstellen 1.7000.9500 – 9503.

 

Für die Bauschuttdeponie werden für 2020 140.000 € für die Filterschicht und 10.000 € für die Brunnenbohrung einer Messstelle bei den Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt.  Die Anschaffung einer Schuttmulde in Höhe von 3.000 € wurde in das Jahr 2021 geschoben.

 

Beim Bestattungswesen sind für die Zuwegung zum Urnenfeld 2.000 € im Jahr 2021 und 5.000 € im Jahr 2022 eingeplant.

 

Für das Bauvorhaben „Dorfgemeinschaftshaus Seubersdorf“ werden Mittel in Höhe von insgesamt 660.000 € (2020: 200.000 €, 2021: 460.000 €) eingeplant. An Förderung werden hierfür 279.600 € im Planungsjahr 2021 berücksichtigt.

 

Für den Breitbandausbau werden im Jahr 2020 Zuweisungen in Höhe von 1.239.800 € (263.800 € für die Phase I und 976.000 € für die Phase II und den Höfebonus) eingeplant.

Die Ausgaben der Phase II spiegeln sich mit 915.000 € im Jahr 2020 wieder.

 

Für die Verlegung von Lehrrohren für Lichtwellenleiter bei Tiefbaumaßnahmen werden nach Rücksprache mit der Tiefbauverwaltung für das Haushaltsjahr 2020 60.000 € angesetzt.

 

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“

 

Für die Errichtung einer Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Höfen sind 100.000 € im Jahr 2020 eingeplant.

Für den Kauf von unbebautem Grundbesitz werden 100.000 € und für den Erwerb von Ökopunkten 200.000 € eingestellt.

 

Beim baubauten Grundbesitz (Ärztehaus und Wohnhäuser Albrecht-Dürer-Str.) wurden insgesamt 25.000 € eingespart. Der Ansatz liegt jeweils auf null.

Die Ansätze der geplanten Bau- und Gewerbegebiete finden sich in den nachfolgenden Gliederungen wieder: Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße (Gliederung 8811), Gewerbegebiet Neudorfer Höhe (Gliederung 8814), Gewerbegebiet Westlich der Neustädter Straße (8815) und Baugebiet Frickendorf (Gliederung 8816). Wie bereits beim Einzelplan 6 beschrieben, sind in diesen Gliederungen auch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen eingepflegt.

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“  

 

Im Jahr 2020 erhält der Markt Dietenhofen 110.000 € an Investitionspauschale gem. Art. 12 FAG. Zudem wird als Ersatz für die in Bayern abgeschafften Straßenausbaubeiträge ab 2021 mit einer Pauschalzuweisung in Höhe von 10.000 € gerechnet

 

Für das Haushaltsjahr 2020 und die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 hat der Vermögenshaushalt aufgrund obiger Ausführungen voraussichtlich folgenden Umfang:

 

HHJ

 

Einnahmen

Ausgaben

Saldo

Kredit-

aufnahme

Allg. Rücklage

-Entnahme /

+Zuführung

2018

Rechnungs-

ergebnis

5.805.904,64 €

5.805.904,61 €

0,00 €

0,00 €

 

2019

Ansatz

11.678.150,00 €

11.678.150,00 €

0,00 €

0,00 €

 

2020

Ansatz

14.132.049,00 €

14.132.049,00 €

0,00 €

3.350.000 €

-2.573.649,00 €

2021

Finanz-

planungsjahr 1

5.068.589,00 €

5.068.589,00 €

0,00 €

2.200.000 €

-1.171.589,00 €

2022

Finanz-

planungsjahr 2

8.310.111,00 €

8.310.111,00 €

0,00 €

0,00 €

 +5.146.011,00 €

2023

Finanz-

planungsjahr 3

1.481.611,00 €

1.481611,00 €

0,00 €

0,00 €

    +732.611,00 €

 

 

Der Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr 2020 und 2021 muss jeweils durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. 

 

Der Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2020 und im Finanzplanungsjahr 2021 kann nur durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und einer Kreditaufnahme ausgeglichen werden. Die Finanzplanungsjahre 2022 und 2023 können grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden, eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ist nicht erforderlich.

 

Derzeit stehen rund 2,38 Mio. Euro an Rücklage auf den Festgeldkonten zur Verfügung. Diese können um weiter 2,1 Mio. € aus dem Sollüberschuss aus dem Jahr 2019 ergänzt werden. Unter Berücksichtigung des Abzuges des Sockelbetrages (152 TE), kann man sicher mit 4,328 Mio. € rechnen, die zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu dieser Rücklagenentnahme wurden dann noch Kreditaufnahmen von 3,35 und 2,2 Mio. € eingeplant.

 

Um sicher planen zu können und einen Nachtragshaushalt zu umgehen, wird mit diesem Sollüberschuss bei der Haushaltsplanung nicht kalkuliert, sondern stattdessen eine höhere Kreditaufnahme eingeplant.  Die Kreditaufnahme wird jedoch nur in der tatsächlich erforderlichen Höhe erfolgen.

 

Bei kompletter Entnahme der Rücklage von 4,328 Mio. € ohne Sockelbetrag verbliebe im Haushaltsjahr 2020 noch ein Fehlbetrag in Höhe von 2.051.190 € und im Jahr 2021 ein Defizit in Höhe von 1.821.169 €, welche zunächst fremdfinanziert werden müssten. In den Jahren 2022 und 2023 sollten dann wieder Überschüsse in Höhe von 5.146.011 € und 732.611 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden können.

 

Um Planungssicherheit zu haben, werden daher zur Defizitfinanzierung Kreditaufnahmen in Jahren 2020 und 2021, samt Tilgungsleistungen eingeplant um eine Nachtragshaushalts-planung zu vermeiden.

 

Geplant ist dabei eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.573.649 € im Jahr 2020 und von 1.171.589 € im Jahr 2021, bei gleichzeitiger Aufnahme von 3.350.000 € an Kredit im Jahr 2020 und weiterer 2.200.000 € im Jahr 2021. Die Tilgungsleistungen inbegriffen könnte dann im Jahr 2022 wieder eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.146.011 € erfolgen.

 

 

Diese würde zu nachfolgender Finanzierungssituation führen:

 

 

HHJ 2020

FPJ 2021

FPJ 2022

FPJ 2023

Gesamt

 

Zuführungsbetrag aus dem VwHH

 

-1.523.649 €

-1.601.689 €

1.286.311 €

1.284.511 €

-554.516 €

 

Kreditaufnahme

3.350.000 €

2.200.000 €

0 €

0 €

5.550.000 €

Zuführungsbetrag aus der Allgemeinen Rücklage

2.573.649 €

1.171.589 €

0 €

0 €

3.745.238 €

Weitere Einnahmen

9.732.049 €

3.298.689 €

7.023.800 €

929.711 €

20.984.249 €

 

Summe:

 

14.132.049 €

5.068.589 €

8.310.111 €

2.214.222 €

29.724.971 €

abzgl. Gesamtausgaben VmHH

14.132.049 €

5.068.589 €

3.164.100 €

1.481.611 €

23.846.349 €

Überschuss

0 €

0 €

5.146.011 €

732.611 €

5.878.622 €

 

Bei diesem Vorgehen würde sich die Allgemeine Rücklage wie folgt entwickeln:

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Allg. Rücklage beträgt zum Stand 01.01.2020 voraussichtilch
(abzgl. Sockelbetrag)

            4.249.928,01 €

     1.676.279,01 €

        504.690,01 €

5.650.701,01 €

6.383.312,01 €

geplante Entnahmen/Zuführungen

2.573.649,00 €

1.171.589,00 €

5.146.011,00 €

732.611,00 €

 

 

Parallel dazu würden sich die Schulden wie folgt darstellen

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Stand der Schulden zum 01.01.

                      -  

    3.182.500,00 €

    4.937.500,00 €

    4.382.500,00 €

    3.827.500,00 €

Kreditaufnahme

    3.350.000,00 €

    2.200.000,00 €

                      -  

                      -  

 

Tilgung

167.500,00 €

445.000,00 €

555.000,00 €

555.000,00 €

 

 

Folglich würde zum 01.01.2024 eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 6.383.312,01 € bei einer Verschuldung von 3.827.500 € bestehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den Haushaltsplan – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2020- entsprechend der heutigen Entwurfsfassung, einschließlich besprochener Änderungen zu beschließen.