Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für den Umbau des Daches auf dem Grundstück FlNr. 638/44 Gemarkung Dietenhofen wurde eine formlose Anfrage eingereicht. Das bestehende Satteldach wird abgebrochen und anschließend soll ein Pultdach errichtet werden.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes wären folgende Befreiungen erforderlich:

-       Dachform (festgesetzt: Satteldach; geplant: Pultdach)

-       Dachneigung (festgesetzt: 32 bis 38 Grad; geplant: 10 Grad)

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: II/D = Erdgeschoss und Obergeschoss als Dachgeschoss; geplant: 2 Vollgeschosse)

-       Kniestockhöhe (festgesetzt: 50 cm; geplant: 2,50 m)

 


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag zum Umbau des Satteldaches zum Pultdach gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen und die Erteilung der Befreiungen in Aussicht zu stellen.