Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 205/6 Gemarkung Dietenhofen wurde eine formlose Anfrage eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Dietenhofen – Ost“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes wären folgende Befreiungen bei der vorgelegten Planung erforderlich:

-       Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: II/U = max. 2 Vollgeschosse, davon ein Untergeschoss; geplant: 2 VG + 1 UG)

-       Überschreitung der Baugrenzen im Süden

-       Dachneigung (festgesetzt: 20 bis 25 Grad; geplant: ca. 45 Grad)

 

Die Zufahrt kann über die Albrecht-Dürer-Straße erfolgen. Die Anschlusskosten an den gemeindlichen Kanal wären vom Bauherrn zu übernehmen, da es sich um einen Zweitanschluss handelt.


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 205/6 Gemarkung Dietenhofen gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen und die Erteilung der erforderlichen Befreiungen in Aussicht zu stellen.