Sitzung: 10.02.2020 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 205/6 Gemarkung Dietenhofen wurde eine formlose Anfrage eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Dietenhofen – Ost“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes wären folgende Befreiungen bei der vorgelegten Planung erforderlich:
- Anzahl der Vollgeschosse (festgesetzt: II/U = max. 2 Vollgeschosse, davon ein Untergeschoss; geplant: 2 VG + 1 UG)
- Überschreitung der Baugrenzen im Süden
- Dachneigung (festgesetzt: 20 bis 25 Grad; geplant: ca. 45 Grad)
Die Zufahrt kann über die Albrecht-Dürer-Straße erfolgen. Die Anschlusskosten an den gemeindlichen Kanal wären vom Bauherrn zu übernehmen, da es sich um einen Zweitanschluss handelt.
Beschlussvorschlag:
Falls ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 205/6 Gemarkung Dietenhofen gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen und die Erteilung der erforderlichen Befreiungen in Aussicht zu stellen.