Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zur Änderung der Dachführung, Verlängerung des Hackschnitzelbunkers und Aschelagerung sowie zur Änderung der Entwässerung des Regenwassers auf dem Grundstück FlNr. 163 Gemarkung Neudorf wurde ein Bauantrag eingereicht

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Naturwärme Neudorfer Höhe sowie Biogasanlage Weiskopf, Neudorf“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Überschreitung der Baugrenze durch die Verlängerung des Hackschnitzelbunkers

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Änderung der Dachführung, Verlängerung des Hackschnitzelbunkers sowie Aschelagerung und Änderung der Entwässerung des Regenwassers auf dem Grundstück FlNr. 163 Gemarkung Neudorf.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinsichtlich

-       der Überschreitung der Baugrenze.