Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Anbau eines Wintergartens wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17c – Birkach. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baugrenze (Überschreitung im Süden)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 690/10 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr17 c – Birkach hinsichtlich der

-       Überschreitung der Baugrenze im Süden.