Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 28.01.2020 sowie des Marktgemeinderates vom 11.02.2020 wurde eine Vergaberichtlinie ausgearbeitet.

Wie bereits dargestellt, kann die Auswahlentscheidung der Bewerber nach Ortsbezugskriterien und Sozialkriterien erfolgen.

 

Ortsbezugskriterien

Sozialkriterien

·         Wohnsitz

·         Vermögen

·         Arbeitsstelle / Gewerbe in der Gemeinde

·         Einkommen

·         Ausübung Ehrenamtes

·         Familienstand

 

·         Zahl der im Haushalt lebenden Kinder

 

·         Alter der Bewerber

 

·         Pflege naher Angehörigen

 

·         Schwerbehinderung

 

·         Wartezeit auf einen Bauplatz

Max. 50 Prozent der Gesamtpunktzahl eines fiktiven Bewerbers

 

 

Gemäß § 92 Gemeindeordnung (GO) müssen die Bauplätze grundsätzlich zum vollen Wert verkauft werden. Die Verkaufspreise, die dem vollen Wert der Grundstücke entsprechen, wurden bereits festgelegt. Eine Subventionierung bzw. Vergünstigung des Bauplatzpreises für Familien mit Kindern ist nicht vorgesehen. Daher ist eine Vermögens- und Einkommensprüfung nicht erforderlich und der Bewerbungs- und Vergabeprozess kann deutlich vereinfacht werden. Die Sozialkriterien „Vermögen“ und „Einkommen“ wurden in dem Entwurf der Vergaberichtlinien nicht berücksichtigt.

 

Bei den Ortsbezugskriterien wurde der Punkt „Arbeitsstelle / Gewerbe in der Gemeinde“ außer Acht gelassen. Als entsprechende Nachweise wären dem Bewerbungsbogen eine Bestätigung des Arbeitgebers beizufügen. Des Weiteren ist zu klären, ob Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse oder Minijobs berücksichtigt werden. Eine Staffelung je nach Betriebszugehörigkeit ist festzulegen. Schwieriger wird die Bepunktung einer Selbständigkeit. Zur Vereinfachung des Prozesses wurde dieses Kriterium in den Vergaberichtlinien nicht berücksichtigt.

 

Es wurden zwei Varianten der Vergaberichtlinie anhand der Interessentenliste getestet. Die Variante 2 sieht eine minimale Bepunktung der Wartezeit auf einen Bauplatz vor (0,2 Punkte je Platzziffer).

 

Variante 1 (ohne Kriterium Wartezeit)

Variante 2 (mit Kriterium Wartezeit)

+  Bauplatzvergabe überwiegend an

    Einheimische

+  Bauplatzvergabe überwiegend an

    Einheimische

-  mehrmals Losverfahren erforderlich, da

    Punktgleichheit

+   keine bzw. sehr selten Punktgleichheit

 

+  Berücksichtigung der Wartezeit der

    Interessenten

 

-   Mehraufwand

 

 

Max. Punktzahl eines fiktiven Bewerbers:

 

Ortsbezugskriterien

 

Sozialkriterien

 

·         Wohnsitz

Max. 5 Jahre / 10 P pro Jahr

50 P

·         Familienstand

25 P

·         Ausübung Ehrenamtes

max. 5 Jahre / 3 P pro Jahr

15 P

·         Zahl der im Haushalt lebenden Kinder

max. 30 P

30 P

 

 

·         Pflege naher Angehörigen

5 P

 

 

·         Schwerbehinderung

5 P

 

 

·         Wartezeit auf einen Bauplatz (118 Bewerber)

23,6 P

Max. 50 Prozent der Gesamtpunktzahl eines fiktiven Bewerbers

65 P

 

88,6 P

 

42,3 %

 

57,7 %

 

 

Der Entwurf der Vergaberichtlinie (Stand 08.05.2020) liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt die Richtlinie für die Vergabe von Bauplätzen des Marktes Dietenhofen in der Fassung vom 08.05.2020.