Aufgrund des
Beschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 28.01.2020 sowie des
Marktgemeinderates vom 11.02.2020 wurde eine Vergaberichtlinie ausgearbeitet.
Wie bereits
dargestellt, kann die Auswahlentscheidung der Bewerber nach Ortsbezugskriterien
und Sozialkriterien erfolgen.
Ortsbezugskriterien |
Sozialkriterien |
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Wohnsitz |
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Vermögen |
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Arbeitsstelle / Gewerbe in der Gemeinde |
·
Einkommen |
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Ausübung Ehrenamtes |
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Familienstand |
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·
Zahl der im Haushalt lebenden Kinder |
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·
Alter der Bewerber |
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·
Pflege naher Angehörigen |
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·
Schwerbehinderung |
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·
Wartezeit auf einen Bauplatz |
Max. 50 Prozent der Gesamtpunktzahl eines
fiktiven Bewerbers |
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Gemäß § 92
Gemeindeordnung (GO) müssen die Bauplätze grundsätzlich zum vollen Wert
verkauft werden. Die Verkaufspreise, die dem vollen Wert der Grundstücke
entsprechen, wurden bereits festgelegt. Eine Subventionierung bzw.
Vergünstigung des Bauplatzpreises für Familien mit Kindern ist nicht
vorgesehen. Daher ist eine Vermögens- und Einkommensprüfung nicht erforderlich
und der Bewerbungs- und Vergabeprozess kann deutlich vereinfacht werden. Die
Sozialkriterien „Vermögen“ und „Einkommen“ wurden in dem Entwurf der
Vergaberichtlinien nicht berücksichtigt.
Bei den
Ortsbezugskriterien wurde der Punkt „Arbeitsstelle / Gewerbe in der Gemeinde“
außer Acht gelassen. Als entsprechende Nachweise wären dem Bewerbungsbogen eine
Bestätigung des Arbeitgebers beizufügen. Des Weiteren ist zu klären, ob
Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse oder Minijobs berücksichtigt
werden. Eine Staffelung je nach Betriebszugehörigkeit ist festzulegen.
Schwieriger wird die Bepunktung einer Selbständigkeit. Zur Vereinfachung des
Prozesses wurde dieses Kriterium in den Vergaberichtlinien nicht
berücksichtigt.
Es wurden zwei
Varianten der Vergaberichtlinie anhand der Interessentenliste getestet. Die
Variante 2 sieht eine minimale Bepunktung der Wartezeit auf einen Bauplatz vor
(0,2 Punkte je Platzziffer).
Variante 1 (ohne Kriterium Wartezeit) |
Variante 2 (mit Kriterium Wartezeit) |
+ Bauplatzvergabe überwiegend an Einheimische |
+ Bauplatzvergabe überwiegend an Einheimische |
- mehrmals Losverfahren erforderlich, da Punktgleichheit |
+ keine bzw. sehr selten Punktgleichheit |
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+ Berücksichtigung der Wartezeit der Interessenten |
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- Mehraufwand |
Max. Punktzahl eines fiktiven Bewerbers:
Ortsbezugskriterien |
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Sozialkriterien |
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Wohnsitz Max. 5 Jahre / 10 P pro Jahr |
50 P |
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Familienstand |
25 P |
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Ausübung Ehrenamtes max. 5 Jahre / 3 P pro Jahr |
15 P |
·
Zahl der im Haushalt lebenden Kinder max. 30 P |
30 P |
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Pflege naher Angehörigen |
5 P |
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Schwerbehinderung |
5 P |
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Wartezeit auf einen Bauplatz (118 Bewerber) |
23,6 P |
Max.
50 Prozent der Gesamtpunktzahl eines fiktiven Bewerbers |
65 P |
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88,6 P |
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42,3 % |
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57,7 % |
Der Entwurf der
Vergaberichtlinie (Stand 08.05.2020) liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt die Richtlinie für die Vergabe von Bauplätzen des Marktes Dietenhofen in der Fassung vom 08.05.2020.