Sitzung: 19.05.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Staatliche
Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 09.04.2020 mit, dass für den in
§ 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Marktes Dietenhofen in
Höhe von 3.350.000 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.
In 2020 und 2021 hat der Markt
Dietenhofen keine freie Finanzspanne.
Verantwortlich hierfür sind
Gewerbesteuereinbrüche dieser Jahre, die mit hohen Kreisumlagen und niedrigen
Schlüsselzuweisungen infolge zeitverzögerter Reaktionen der Systematik des
kommunalen Finanzausgleichs zusammenfallen. Diese Effekte enden voraussichtlich
2021, danach darf wieder eine teilweise Erholung der Gewerbesteuern und der
freien Finanzspannen erwartet werden.
Dank verfügbarer
Ersatzdeckungsmittel, insbesondere hoher Rücklagenentnahmen, ist sowohl die
Mindestzuführung als auch die Sollzuführung für 2020 und voraussichtlich auch
2021 gedeckt.
Da der Finanzplan 2021-2023
wegen erwarteter wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie als wenig
belastbar erachtet wird, unterbleiben weitergehende Einschätzungen und
Prognosen auf Basis des Finanzplans.
Nach Einschätzung der
Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle darf erwartet werden, dass der Haushalt
nach vorübergehender Einbuße der freien Finanzspannen 2020 und 2021 sich wieder
erholt und ab 2022 wieder schwarze Zahlen schreibt.
Es wurde abschließend bemerkt,
dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes Dietenhofen weiterhin gegeben
ist und die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach Art. 71 Abs 2 GO
erteilt werden kann.
Das Schreiben der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle wurde im Vorfeld bereits allen Gemeinderatsmitgliedern
zugestellt.