Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 09.04.2020 mit, dass für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Marktes Dietenhofen in Höhe von 3.350.000 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.

 

In 2020 und 2021 hat der Markt Dietenhofen keine freie Finanzspanne.

 

Verantwortlich hierfür sind Gewerbesteuereinbrüche dieser Jahre, die mit hohen Kreisumlagen und niedrigen Schlüsselzuweisungen infolge zeitverzögerter Reaktionen der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs zusammenfallen. Diese Effekte enden voraussichtlich 2021, danach darf wieder eine teilweise Erholung der Gewerbesteuern und der freien Finanzspannen erwartet werden.

 

Dank verfügbarer Ersatzdeckungsmittel, insbesondere hoher Rücklagenentnahmen, ist sowohl die Mindestzuführung als auch die Sollzuführung für 2020 und voraussichtlich auch 2021 gedeckt.

 

Da der Finanzplan 2021-2023 wegen erwarteter wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie als wenig belastbar erachtet wird, unterbleiben weitergehende Einschätzungen und Prognosen auf Basis des Finanzplans.

 

Nach Einschätzung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle darf erwartet werden, dass der Haushalt nach vorübergehender Einbuße der freien Finanzspannen 2020 und 2021 sich wieder erholt und ab 2022 wieder schwarze Zahlen schreibt.

 

Es wurde abschließend bemerkt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes Dietenhofen weiterhin gegeben ist und die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach Art. 71 Abs 2 GO erteilt werden kann.

 

Das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wurde im Vorfeld bereits allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.