Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Der Marktgemeinderat beschließt, mit Wirkung vom morgigen Tag an für folgende Straßen den Widmungstext zu ändern, Straßen neu zu widmen oder nicht mehr aktuelle Bestandsblätter auszusondern:

 

 

a) Gemeindeverbindungsstraße „Dietenhofen - Herpersdorf“ (Blatt 1):

Fl. Nr.:             220/4, Gemarkung Dietenhofen und 183, Gemarkung Herpersdorf

Anfangspunkt: Südgrenze Fl.Nr. 226/3, Gemarkung Dietenhofen

Endpunkt:       Westgrenze Fl.Nr. 139, Gemarkung Herpersdorf

Länge:             1680 Meter

 

Änderung der Länge durch Verlängerung der Albrecht-Dürer-Straße.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

b) Gemeindeverbindungsstraße „Dietenhofen - Rüdern - Adelmannsdorf (eigentlich Adelmannsdorf - Rüdern - Dietenhofen)“ (Blatt 3):

Fl. Nr.:             693 Teilfläche, Gemarkung Dietenhofen, 1291/2, Gemarkung Kleinhaslach und 359/2, Gemarkung Haasgang

Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße AN 17 in Adelmannsdorf

Endpunkt:       SW-Ecke Grundstück Fl.Nr. 688, Gemarkung Dietenhofen.

Länge:             2950 Meter

 

In Adelmannsdorf und Dietenhofen Länge der Ortsstraßen wegen bestehender Bebauung verändert.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

c) Gemeindeverbindungsstraße „Andorf - Götteldorf“ (Blatt 6):

Fl. Nr.:             326, Gemarkung Götteldorf und 681, Gemarkung Ebersdorf

Anfangspunkt: Fl.Nr. 24/2, Gemarkung Götteldorf

Endpunkt:       Einmündung in die St 2255 in Andorf

Länge:             1360 Meter

 

Änderung des Endpunktes durch Verlegung der Staatsstraße.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

d) Gemeindeverbindungsstraße „Adelmannsdorf - Neubronn (eigentlich Neubronn - Adelmannsdorf)“ (Blatt 10):

Fl. Nr.:             323/2 und 282/2 Teilfläche, alle Gemarkung Haasgang

Anfangspunkt: Südecke Fl. Nr. 2234, Gemarkung Haasgang

Endpunkt:       Südgrenze Fl. Nr. 288, Gemarkung Haasgang

Länge:             331 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge durch Berücksichtigung der Bebauung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

e) Gemeindeverbindungsstraße „Herpersdorf - Seubersdorf“ (Blatt 12):

Fl. Nr.:             63, Gemarkung Herpersdorf und 45, Gemarkung Seubersdorf

Anfangspunkt: NO-Grenze Fl.Nr. 108/23, Gemarkung Herpersdorf

Endpunkt:       Südgrenze Anwesen Hausnummer Seubersdorf 17 1/2

Länge:             2023 Meter

 

Anpassung der Länge an die Bebauung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

f) Gemeindeverbindungsstraße „Herpersdorfer Weg“ (Blatt 13):

Fl. Nr.:             127, Gemarkung Herpersdorf

Anfangspunkt: Einmündung in die Kreisstraße AN 24

Endpunkt:       Westecke Fl.Nr. 13, Gemarkung Herpersdorf

Länge:             438 Meter

 

Anpassung der Länge an die Bebauung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

g) Gemeindeverbindungsstraße „Hörleinsdorf - Staatsstraße 2246“ (Blatt 14):

Fl. Nr.:             159, Gemarkung Kehlmünz

Anfangspunkt: NO-Grenze Fl.Nr. 155/2, Gemarkung Kehlmünz

Endpunkt:       Einmündung in die AN 11 südlich Münchzell

Länge:             621 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Aufnahme mit CAD.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

h) Gemeindeverbindungsstraße „Hörleinsdorf - Betzendorf (eigentlich Betzendorf - Hörleinsdorf)“ (Blatt 15):

Fl. Nr.:             184, Gemarkung Kehlmünz

Anfangspunkt: SO-Ecke Fl.Nr. 161/3, Gemarkung Kehlmünz

Endpunkt:       Gemeindegrenze Betzendorf bei Fl.Nr. 195 u. 180, beide Gemarkung Kehlmünz

Länge:             648 Meter

 

Änderung der Flurnummer für den Beginn durch die Flurbereinigung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

i) Gemeindeverbindungsstraße „Hörleinsdorf - Markttriebendorf (eigentlich Markttriebendorf - Hörleinsdorf)“ (Blatt 16):

Fl. Nr.:             604, Gemarkung Kehlmünz

Anfangspunkt: NO-Ecke Fl. Nr. 154, Gemarkung Kehlmünz

Endpunkt:       Gemeindegrenze bei Fl.Nr. 605, Gemarkung Kehlmünz

Länge:             326 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Aufnahme mit CAD.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

k) Gemeindeverbindungsstraße „Petersdorf - Kleinhabersdorf - Kleinhaslach“ (Blatt 17):

Fl. Nr.:             1854, 576/3, 1815 und1545, alle Gemarkung Kleinhaslach

Anfangspunkt: Flurgrenze Forst bei Fl.Nr. 1882, Gemarkung Kleinhaslach

Endpunkt:       Einmündung in die St 2246 bei Kleinhaslach

Länge:             3558 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Aufnahme mit CAD.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

l) Gemeindeverbindungsstraße „Bruckberg - Petersdorf“ (Blatt 18):

Infolge der Flurbereinigung befindet sich die Straße nicht mehr im Gemeindegebiet des Marktes Dietenhofen. Das Blatt ist auszusondern.

 

m) Gemeindeverbindungsstraße „Kleinhabersdorf - Bruckberg“ (Blatt 19):

Fl. Nr.:             1827, Gemarkung Kleinhaslach

Anfangspunkt: Einmündung Gemeindeverbindungsstraße Petersorf - Kleinhabersdorf -Kleinhaslach

Endpunkt:       Flurgrenze Bruckberg bei Fl. Nr. 1828, Gemarkung Kleinhaslach

Länge:             862 Meter

 

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Aufnahme mit CAD.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

n) Gemeindeverbindungsstraße „Rüdern - Haunoldshofen-Kreisstraße AN 26“ (Blatt 20):

Fl. Nr.:             2132, 1145/2, 1124/2 und 1223/2, alle Gemarkung

Anfangspunkt: Kreisstraße AN 26 - östlich Haunoldshofen

Endpunkt:       Einmündung GVS Dietenhofen - Rüdern - Adelmannsdorf

Länge:             2750 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

o) Gemeindeverbindungsstraße „Neudorf - Unterfeldbrecht“ (Blatt 21):

Fl. Nr.:             95, Gemarkung Neudorf

Anfangspunkt: Einmündung in die St 2245

Endpunkt:       Gemeindegrenze Oberfeldbrecht bei Fl.Nr. 118, Gemarkung Neudorf

Länge:             845 Meter

 

Änderung der Länge wegen Aufnahme mit CAD.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

p) Gemeindeverbindungsstraße „Neudorf - Dietenholz“ (Blatt 22):

Fl. Nr.:             297/2, 103 Teilfläche, 297/1, 297 und 303 Teilfläche, alle Gemarkung Neudorf

Anfangspunkt: Einmündung in die St 2245

Endpunkt:       Südgrenze Hs.Nr. 4 Dietenholz

Länge:             796 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Anpassung an die Bebauung bzw. Bau der Ortsumgehung Neudorf.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

q) Gemeindeverbindungsstraße „Dietenhofen - Neudorf“ (Blatt 24):

Die Straße ist in der Ortsstraße Industriestraße aufgegangen, das Blatt ist zu auszusondern

 

r) Gemeindeverbindungsstraße „Dietenhofen - Haunoldshofen“ (Blatt 25):

Fl. Nr.:             773 Teilfläche, Gemarkung Dietenhofen

Anfangspunkt: Abzweigung GVS Haunoldshofen - Rüdern

Endpunkt:       Einmündung Ortsstr. Haunoldshofener Weg Abzw. Sachsenstraße

Länge:             513 Meter

 

Verkürzung der Straßenlänge und der Beschreibung des Endpunktes durch Verlängerung der Ortsstraße "Haunoldshofer Weg".

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

s) Gemeindeverbindungsstraße „Götteldorf - Rosenberg“ (Blatt 26):

Fl. Nr.:             275/1, 275 und 24/8 Teilfläche, alle Gemarkung

Anfangspunkt: Einmündung in die Staatsstraße 2255

Endpunkt:       Einmündung Ortsstraße Götteldorf Nr. 3

Länge:             2139 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Flächentausch mit der Gemeinde Rügland im Rahmen der Flurbereinigung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

t) Gemeindeverbindungsstraße „Götteldorf - Rüdern“ (Blatt 27):

Fl. Nr.:             214 Teilfläche und 157, beide Gemarkung Götteldorf, sowie 2171 und 1286/2 beide Gemarkung Kleinhaslach

Anfangspunkt: SO-Ecke Fl. Nr. 5, Gemarkung Götteldorf

Endpunkt:       Einmündung GVS Rüdern - Leonrod

Länge:             2640 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Aufnahme mit CAD.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

u) Gemeindeverbindungsstraße „Rothleiten - Herperdorf“ (Blatt 28):

Fl. Nr.:             216, Gemarkung Herpersdorf

Anfangspunkt: Abzweigung Kreisstraße AN 24

Endpunkt:       Einmündung Herpersdorfer Weg

Länge:             383 Meter

 

Ursprüngliche Längenangabe wohl Übertragungsfehler.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

v) Gemeindeverbindungsstraße „Staatsstraße 2245 - Walburgswinden - Neudietenholz“ (Blatt 30):

Fl. Nr.:             324 Teilfläche, 329 Teilfläche und 103 Teilfläche, alle Gemarkung Neudorf

Anfangspunkt: Einmündung in die St 2245 bei Fl. Nr. 291, Gemarkung Neudorf

Endpunkt:       Einmündung Einfahrt Anwesen Siemandel

Länge:             540 Meter

 

Einbeziehung der Altbachquerung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

w) Gemeindeverbindungsstraße „Unternbibert - Rosenberg“ (Blatt 32):

Infolge der Flurbereinigung befindet sich die Straße nicht mehr im Gemeindegebiet des Marktes Dietenhofen. Das Blatt ist auszusondern.

 

x) Gemeindeverbindungsstraße „Zufahrt zum "Verkehrslandeplatz Petersdorf"“ (Blatt 33):

Fl. Nr.:             1874, Gemarkung Kleinhaslach

Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze an der SO-Ecke Fl.Nr. 1879, Gemarkung Kleinhaslach

Endpunkt:       Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Petersdorf-Kleinhabersdorf-Kleinhaslach  NO-Ecke Fl.Nr. 1876, Gemarkung Kleinhaslach

Länge:             531 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

y) Gemeindeverbindungsstraße „Kleinhaslach-Dietenhofen“ (Blatt 34):

Fl. Nr.:             5/25 Teilfläche und 1587, beide Gemarkung Kleinhaslach

Anfangspunkt: Nordwestecke Fl.Nr. 225, Gemarkung Kleinhaslach

Endpunkt:       Einmündung in die Kreisstraße AN 26

Länge:             1001 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung, Änderung der Länge wegen Verlängerung der Ortsstraße in Kleinhaslach.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

z) Gemeindeverbindungsstraße „Anschluss Neudorf West an die Staatsstraße 2245“ (Blatt 36):

Fl. Nr.:             92, Gemarkung Neudorf

Anfangspunkt: Einmündung in die Staatsstraße 2245

Endpunkt:       Westgrenze Fl.Nr. 20/2, Gemarkung Neudorf

Länge:             382 Meter

 

Änderung der Flurnummern durch die Flurbereinigung.

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

aa) Gemeindeverbindungsstraße „Zufahrt zur Kläranlage“ (Blatt 37):

Fl. Nr.:             236, 263 Teilfläche, 221/, 228 und 221, alle Gemarkung Herpersdorf

Anfangspunkt: Ostgrenze Fl. Nr. 242, Gemarkung Herpersdorf

Endpunkt:       Einmündung in die Kreisstraße AN 24

Länge:             407 Meter

 

Neueintragung

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

ab) Gemeindeverbindungsstraße „Zufahrt zum Falkenheim“ (Blatt 38):

Fl. Nr.:             127 Teilfläche, 125/1 und 123/3 Teilfläche, alle Gemarkung Herpersdorf

Anfangspunkt: Einmündung in den Herpersdorfer Weg

Endpunkt:       Südostecke Fl. Nr. 125/2, Gemarkung Herpersdorf

Länge:             92 Meter

 

Neueintragung

 

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Dietenhofen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, die obengenannten Straßen entsprechend der obenstehenden Auflistung neu- bzw. umzuwidmen oder die Bestandsblätter auszusondern.