Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Die derzeitige Nachfrage nach Wohnbauflächen sowie die Siedlungsentwicklung stellt die Kommunen derzeit vor große Herausforderungen.

 

Um einen attraktiven und lebenswerten Ortskern zu erhalten und zu entwickeln und eine nachrangige, maßvolle Außenentwicklung zu betreiben, müssen die Innenentwicklungspotentiale effektiv genutzt werden. Im Innenbereich bestehen auf Privatgrundstücken (unbebaute Baugrundstücke) noch große Potentiale für Wohnbebauung. Des Weiteren gibt es noch Potentiale auf geringfügig bebauten Grundstücken oder in leerstehenden oder untergenutzten Gebäuden.

 

Mit einem kommunalen Flächenmanagement kann man sich über die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale bewusst werden und eine Basis für die zukunftsfähige Innenentwicklung schaffen.

 

Im kommunalen Flächenmanagement werden im wesentlichen folgende Potential-Typen erfasst:

 

-       Innenentwicklungspotentiale, das sind bereits erschlossene Flächen in einer Kommune, die sich für eine neue Nutzung eignen. Dazu gehören z. B. Grundstücke mit Baurecht (klassische Baulücken), ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen, leerstehende Wohngebäude sowie Flächen, auf denen Nachverdichtung möglich wäre.

 

-       Brachflächen, das sind Grundstücke, die gar nicht oder nur ineffizient genutzt werden. Meist handelt es sich dabei um ehemalige Industrie- oder Gewerbeflächen.

 

-       Althofstellen, das sind leerstehende Gebäude und Hofanlagen, die ehemals landwirtschaftlich genutzt wurden.

 

Diese Flächenpotentiale werden sowohl im Kernort als auch in allen Ortsteilen analysiert und im GIS-System erfasst.

 

Nach der Ermittlung der Potentialflächen erfolgt eine Kontaktaufnahme und Befragung der Eigentümer/-innen mittels eines Anschreibens und kurzen, kompakten Fragebogens. Der Fragebogen enthält Fragen zu

-       den Bebauungsabsichten und Zeitraum,

-       Gründe, warum das Grundstück bisher nicht bebaut wurde,

-       Bereitschaft zu Verkauf oder Tausch,

-       Beratungsbedarf zu Baurecht, Vermarktung, Fördermöglichkeit.

 

Die Befragung der Eigentümer ist freiwillig und sie sind zu keiner Antwort verpflichtet.

 

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält bereits seit längeren Festlegungen für schonenden Umgang mit der Fläche. Um bayernweit eine einheitliche Anwendung der Vorgaben zu gewährleisten, hat die oberste Landesplanungsbehörde am 07.01.2020 eine Auslegungshilfe mit Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung zur Verfügung erstellt. Vor Ausweisung neuer Siedlungsflächen ist der Nachweis eines aktiven Flächen- oder Leerstandsmanagements zu erbringen. Anhand besonderer Strukturdaten der Gemeinde und unter Einbeziehung der Innenentwicklungspotentiale wird künftig geprüft, ob ein Bedarf an neuen Siedlungsflächen besteht.

 

Die Verwaltung hat bereits begonnen, ein kommunales Flächenmanagement zu erarbeiten.

Mit den ermittelten Potentialflächen in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 8 Nord-West und Nr. 3 An der Pestalozzistraße wird mit der Eigentümerbefragung begonnen.

Hier sind insgesamt 21 klassische Baulücken bzw. geringfügig bebaute Grundstücke vorhanden. Diesen Grundstückseigentümern wird in den nächsten Wochen der Fragebogen zugesandt. Abschnittweise werden weitere Baugebiete in den nächsten Wochen folgen.

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Flächenmanagement für den Markt Dietenhofen zu erarbeiten und durchzuführen. Die Erkenntnisse dienen als wesentliche Grundlage der örtlichen Raumordnung mit dem Ziel einer flächen- und kostensparenden Gemeindeentwicklung.

 

Über die Erstellung des kommunalen Flächenmanagements wird die Öffentlichkeit sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage umfassend informiert. Abschnittsweise werden die Eigentümer der ermittelten Flächenpotentiale befragt. Über die Entwicklungen und Auswertungen wird in den Gremien regelmäßig informiert.