Beschluss: zur Kenntnis genommen

Geschäftsleiter Wimmer teilt mit, dass bezüglich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes eine Weitergabe dieser Reduzierung an den Bürger bzw. Kunden nicht ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist.

 

So sind die Beschlüsse des Marktgemeinderates zur Festlegung der Eintrittspreise im Hallenbad sowie auch die festgelegten Sätze zur Nutzung der Ballsport- und Schulturnhalle mit Bruttobeträgen (inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) erfolgt und nicht als Netto-Beträge zzgl. der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer. Es müssten komplett neue Beschlüsse gefasst werden.

 

 Ein Umbau z.b. des Kassenautomates im Hallenbad ist schon alleine aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzulehnen.

 

1. Bürgermeister Erdel ergänzt, dass das Hallenbad derzeit ohnehin geschlossen ist und auch keine rechtliche Verpflichtung besteht, diese reduzierten Mehrwertsteuersätze an den Bürger bzw. Kunden weiterzugeben.

 

Die Mitglieder des Marktgemeinderates nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.