Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf dem Kopfbalken der Bohrpfahlwand und auf der Krone der folgenden Stützmauer soll ein Geländer angebracht werden. Das Geländer besteht nicht nur aus Stützen und Handlauf, sondern erhält eine Drahtgitterfüllung, so dass es als Ersatz für einen Gartenzaun dienen kann. Es soll mit einem Abstand von 12 cm zur Vorderkante des Kopfbalkens angebracht werden, so dass ein „vorbeischleichen“ vor dem Geländer nicht möglich wird.

Am Anwesen Ansbacher Straße 10 wird das Geländer direkt als Abgrenzung des Gartens dienen; die beiden anderen Anwesen erhalten zusätzlich einen Gartenzaun an der ursprünglichen Grundstücksgrenze. An der Garage des Anwesens Ansbacher Straße 12, zwischen den einzelnen Anwesen und am Zugang zur Pommernstraße werden Gartentürchen eingebaut, so dass dem Personal des Staatlichen Bauamtes ein Zutritt zu den Bauwerken zu Prüfzwecken möglich ist.