Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Böhmlehner hält folgenden Sachvortrag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Nachfrage, für welche Kosten die Gemeinde aufkommen muss, erklärt Herr Böhmlehner, dass der Standort zur Verfügung gestellt werden muss und dass die Erdarbeiten durch die Gemeinde zu übernehmen sind. Für die Tanksäule werden Fertigfundamente verwendet, die von der Fa. RegioGrünStrom beschafft werden.

 

Herr 1. Bgm. Erdel erkundigt sich, ob es eine vertragliche Regelung zu der E-Lade-Säule gibt. Herr Böhmlehner erklärt, dass ein Vertrag zur Nutzung des Standorts mit einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen wird. Es gibt hier öffentlichen Fördermittel, die auf einen Zeitraum von 6 Jahren ausgelegt sind. Nach Ablauf der 6 Jahre gibt es kein Bestreben, die Ladesäulen wieder abzubauen. Es wird erwartet, dass der Umsatz in den nächsten Jahren noch steigt.

 

Für die Ladesäule ist ein Netzanschluss erforderlich. Dies erfolgt entweder dadurch, dass ein Kabel von der Ladesäule bis zum Übergang ins Gebäude (Zähler) verlegt wird. Andernfalls kann auch ein Zählerkasten mit Anschluss in unmittelbarer Nähe der Ladesäule gesetzt werden. Die Kosten für den Anschluss übernimmt die Fa. RegioGrünStrom. An dem Standort der Ladesäule muss ein LTE-Empfang gewährleistet sein.

 

Herr 2. Bgm. Koschek erkundigt sich nach der Dauer des Ladevorgangs. Herr Paulus erklärt, dass mit einer Ladesäule 2 Fahrzeuge geladen werden können. Mit einer Ladedauer von 1 Stunde erreicht man eine Fahrleistung von ca. 100 km.

 

Herr Böhmlehner erläutert weiter, dass sich an der Ladesäule ein Typ2-Ladestecker befindet. Die Ladedauer kann mittels einer Beschilderung geregelt werden, i. d. R. wird eine Begrenzung auf ca. 4 Stunden vorgenommen.

 

Herr MGR Keim fragt an, ob der erforderliche Anschluss von 2 x 22 Kw überall gelegt werden kann? Herr Böhmlehner teilt mit, dass der Anschluss mit dem Netzbetreiber zu regeln ist. Dieser gibt vor, wo der Anschluss möglich ist.

 

Herr 1. Bgm. Erdel erkundigt sich, wie lange das Verfahren zur Errichtung einer Ladesäule dauert. Zunächst ist der Netzanschluss zu klären und die Baumaßnahme zu planen bzw. abzustimmen. Die Ladesäule hat derzeit eine Lieferzeit von ca. 3 Monaten. Es muss mit einer Dauer von insgesamt ca. 6 Monaten gerechnet werden.

In den nächsten 3 Monaten soll ein neues Förderprogramm aufgelegt werden. Es wird empfohlen, dies abzuwarten.

 

Herr MGR Scheiderer fragt an, was nach Ablauf der Vertragszeit von 6 Jahren geschieht, wenn die Ladesäule an dem Standort unrentabel ist. Herr Paulus erklärt, dass je nach Wunsch der Gemeinde verfahren wird. Die Standort-Auswahl ist sehr wichtig. Zunächst sollte nur mit einer oder zwei Ladesäulen gestartet werden und die Resonanz abgewartet werden.

 

Herr 1. Bgm Erdel bedankt sich für den Sachvortrag und die ausführlichen Antworten.


Beschluss:

Zur Kenntnis.