Beschluss: zur Kenntnis genommen

MGR-Mitglied Schramm fragt nach, ob denn die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Langenzenner Straße auf Höhe der Apotheke auf 30 km/h noch erforderlich ist.

 

Erster Bürgermeister Erdel antwortet, dass dies seitens der Verwaltung geklärt wird. Zuständig hier ist aber das Staatliche Bauamt, da es sich um eine Kreisstraße handelt.