Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet über die Entwicklungen, die zur nun vorliegenden Planung führten. Zuerst war nur geplant, das undichte Dach des bestehenden Feuerwehrhauses neu zu decken. Später wurde eine zusätzliche energetische Sanierung mit Einbau eines Umkleideraumes angedacht.

Da sich seit der Errichtung des Gebäudes einiges bezüglich der Feuerwehrtechnik getan hat, wurde anschließend an einen Neubau am alten Standort gedacht, um die genannten Neuerungen umsetzen zu können. Allerdings erwies sich der vorhandene Platz als zu klein für die notwendigen KFZ – Stellplätze. Schließlich wurde als vorläufig letzte Alternative ein Neubau am nördlichen Ortsrand, wie er nun als Planungsgrundlage dient, vorgeschlagen.

Bürgermeister Erdel berichtet, dass es inzwischen weitere Entwicklungen bezüglich des Feuerwehrhauses in Kleinhaslach gegeben hat. Diverse Gespräche mit Herrn Kreisbrandrat Müller haben ergeben, dass weiterhin zwei Ausfahrten, eine für ein Mittleres Löschgruppenfahrzeug (MLF) und eine für ein Mannschaftstransportfahrzeug, notwendig sind. Auch die Größe der Räume sollte nicht verringert werden.

Herr Architekt Becker erklärt, dass er selbst bereits verschiedene Vorschläge für das neue Feuerwehrhaus erarbeitet hat. So hat er neben Massivbauten auch Fahrzeughallen in Stahlbauweise untersucht. Die geschätzten Baukosten einschließlich Honoraren beliefen sich zuletzt auf 850.000,-- €.

In der Zwischenzeit wurde ein Angebot der Firma Wolf Systembau eingeholt. Zusätzlich zu den von der Firma Wolf genannten Kosten hat sein Büro noch die Kosten des Innenausbaus und der Außenanlagen, sowie der Honorare dazugerechnet. So beläuft sich eine vollständige Kostenschätzung des Vorschlages der Firma Wolf Systembau auf 795.000,-- €.

Herr Becker hat nun einen neuen Entwurf mit einem schlichteren Baukörper als seinem ersten Entwurf – einem Winkelbau – erstellt. Die Kostenschätzung für seinen Entwurf als Massivbau mit einer Dachkonstruktion aus Nagelbindern, gedeckt mit Ziegeln, beträgt 803.000,-- €. Der Kostenunterschied zum Angebot der Firma Wolf / Neumeister ist also marginal und, da es sich um eine Kostenschätzung handelt, zu vernachlässigen.

Der zu erwartende Zuschuss beträgt 57.750,-- € je Zufahrt, so dass 115.500,-- € an Zuschuss zu erwarten sind.

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist die Einhaltung der Richtlinien für Feuerwehrhäuser. So ist zum Beispiel die technische Ausrüstung, wie ein System zur Batterieerhaltung der Fahrzeuge, zur Aufrechterhaltung des Luftdrucks der Bremsanlage oder zur Abgasabsaugung, einzubauen.

Auch für die Außenanlagen sind Richtlinien einzuhalten. So sind Beispielsweise die Anzahl der Stellplätze oder die möglichst konfliktfreie Anfahrt der Feuerwehrleute bei gleichzeitigem Ausrücken der ersten Einsatzfahrzeuge zu beachten.

Einsparungen durch Nichteinhalten der vorbeschriebenen Forderungen sind praktisch nicht zu realisieren, da es sich um Festlegungen in den Unfallverhütungsvorschriften der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (früher Gemeindeunfallversicherungsverband GUVV) handelt.

Herr GR Burgis ist der Meinung, dass ein Massivbau einem Gebäude in Systembauweise vorzuziehen sei, da die Anzahl der Anbieter und damit die Preiskonkurrenz im ersten Fall größer sei.

Er weist weiter darauf hin, dass ab 01.01.2016 eine neue ENeV mit um 25 % erhöhten Werten in Kraft tritt. Daher empfiehlt er, den Bauantrag noch dieses Jahr einzureichen, um noch in den Genuss der günstigeren Auflagen zu kommen.

Fraglich bleibt weiterhin, welche Eigenleistungen durch die Feuerwehrleute selbst erbracht werden können.

Herr Geyer macht darauf aufmerksam, wie schwierig seine Arbeit als Kommandant in Kleinhaslach ist. Das Feuerwehrhaus ist in schlechtem Zustand und am derzeitigen Fahrzeug wurde bereits 2003 die Ladungssicherung als nicht mehr zeitgemäß beanstandet.


Beschluss:

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses empfehlen dem Marktgemeinderat, Herrn Architekt Becker mit der Planung für das Feuerwehrhaus in Kleinhaslach zu beauftragen. Er soll den vorgelegten Plan möglichst schnell zu einem Bauantrag weiterentwickeln, so dass der Antrag noch dieses Jahr beim Landratsamt Ansbach zur Genehmigung eingereicht werden kann.