Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass Herr GR Stefan Blank aus Ebersdorf Bedenken wegen rücksichtsloser Autofahrer äußert. Er hat sich beschwert, dass mit hoher Geschwindigkeit am Spielplatz im Norden von Ebersdorf vorbeigefahren wird. Er bittet, das Ortsschild nach Norden zu versetzen und das Tempo vor dem Spielplatz auf 30 km/h zu beschränken.

Die genannte Stelle ist den Mitgliedern des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses bekannt. Auf dem genannten Flurbereinigungsweg sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fast ausschließlich Einwohner von Ebersdorf unterwegs.

Es soll geklärt werden, ob ein Versetzen der Ortstafel überhaupt möglich ist. Sie ist nämlich nach der Straßenverkehrsordnung „ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet“.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung direkt hinter der Ortstafel ist nicht möglich, hier müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung durch einen Geschwindigkeitstrichter vor der Ortstafel begründet werden.