Erneut wird der Baustand in der Schulturnhalle und im neuen Mehrzwecksaal thematisiert. Die Ausführungsqualität und die Zuverlässigkeit einiger Gewerke werden massiv kritisiert. Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses fragen an, ob die Vergabe im Bauwesen immer an den Mindestbietenden erfolgen muss oder ob andere Gesichtspunkte als Auswahlkriterium dienen konnten.

Grundsätzlich können nachprüfbare Kriterienkataloge in allen Bereichen der Beschaffung als Vergabegrundlage eingesetzt werden. Im Bauwesen (mit Ausnahme vielleicht einiger Haustechnik – Gewerke) sind jedoch andere Kriterien als der Preis kaum zu begründen.

Herr GR Burgis erklärt aus seiner eigenen Berufspraxis als Architekt, dass Bauzeitenpläne bei Baumaßnahmen für den Zeitpunkt des Bauendes mit großen Risiken behaftet seien. Verschiebungen des Baubeginns bei Einzelgewerken um einige Tage können bei nachfolgenden Gewerken Verschiebungen von mehreren Wochen verursachen, da Mitarbeiter dann auf anderen Baustellen eingeplant sind und nicht einfach von heute auf morgen verschoben werden können.

Eine Vertragsstrafe ist auch kein Allheilmittel, da bereits die Verschiebung eines Bauabschnittes um einen Tag dazu führt, dass die Vertragsgrundlage entfällt.

Herr GR Scheiderer fragt an, ob eine Mängelliste für das Vorhaben besteht.

Mängel werden den jeweiligen Firmen während der Bauausführung aufgezeigt und normalerweise zeitnah beseitigt. Eigentliche Mängellisten werden erst bei den Abnahmen erstellt. Je nach Möglichkeit werden die Mängel dann behoben oder aber durch eine Minderung der Zahlung reguliert.