Sitzung: 26.10.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 von 1967. Die tatsächliche Lage der Straße und der Grundstücke stimmen nicht mit der Lage der Straße und der Grundstücke im Bebauungsplan überein.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum
Bauvorhaben des Herrn Willi Wening und der Frau Lotte Klaski im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 1 i.S.d. § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 (allgemeines
Wohngebiet) BauGB.
Er erteilt sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1:
·
des
Bauens unabhängig von den im Bebauungsplan vorgesehenen Baulinien und
Baugrenzen, da die Planungen im Bebauungsplan nicht in die Realität übertragbar
sind.