Sitzung: 16.11.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Zu
diesem Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und
Bauausschusses am 24.08.2015 eine Bauvoranfrage behandelt. Ein Einvernehmen
wurde in Aussicht gestellt.
Das
Grundstück entspricht in Form und Lage nicht den im Bebauungsplan vorgesehenen
Grundstücken. Daher ist die Festlegung der Baugrenzen und der Firstrichtung
nicht genau möglich.
Beschluss:
Der
Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Bauvorhaben der
Frau Majka Willié und des Herrn Kevin Habermann i.S.d. § 30 BauGB im Baugebiet
Nr. 10 (Stolzmühle).
Der Ortsentwicklungs-
und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. 10 i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
·
der Überschreitung
der Baugrenze im Nordwesten um (je nach gewähltem Bezugspunkt) ca. 2 bis 6 m,
·
der geringfügigen
Unterschreitung des Seitenverhältnisses 1 : 1,3 bis 1,4 auf 1 : 1,27, sowie
·
der Überbauung
des vorgesehenen Standorts der Garage (dafür Stellplatz westlich des Gebäudes).