Sitzung: 15.02.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben
liegt im Baugebiet Nr. 16 und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.
Bei der Durchführung
des Bauvorhabens wären folgende Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:
·
Errichtung
eines Flachdaches anstelle eines Satteldaches, sowie
·
Errichtung
von Carport und Nebengebäude nicht in einem Baukörper.
Beschluss:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.