Sitzung: 15.02.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben
liegt in Dietenhofen im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34
Abs. 1 BauGB.
Beschluss:
Falls ein Bauantrag
gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein
Einvernehmen zu erteilen.