Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt in Dietenhofen im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.