Sitzung: 03.03.2016 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Bürgermeister Erdel teilt mit, dass Kämmerin Schwab von den
verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen den Mittelbedarf abgefragt hat. Es
wurde versucht, sämtliche beantragten Haushaltsmittel der verschiedene
„Maßnahmen-Listen“, in den vorliegenden Entwurf (Verwaltungshaushalt) für das
Haushaltsjahr 2016 und Folgejahre einzuplanen. Die Einnahmen wurden dabei von
der Verwaltung vorsichtig geplant. Eventuelle notwendige Änderungen der
„Maßnahmen-Listen“ wurden bereits im Vorfeld mit den jeweiligen Einrichtungen besprochen.
Bürgermeister Erdel und Kämmerin Schwab
erläutern den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 mit seinen Finanzplanungsjahren.
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in
Euro):
2014: |
Rechnungsergebnis |
12.405.554,69 € |
2015: |
Ansatz Vorjahr |
13.408.382,00 € |
2016: |
Ansatz |
13.532.860,00 € |
2017: |
Finanzplanungsjahr 1 |
13.523.034,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 2 |
13.676.393,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 3 |
13.650.607,00 € |
VERWALTUNGSHAUSHALT:
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt nur in den Jahren 2016, 2018 und 2019 in
ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so
hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1
KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens
so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung. Im
Finanzplanungsjahr 2017 ist dies nach der Entwurfsplanung nicht möglich.
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Pflicht- +
Sollzuführung § 22 Abs. 1 Satz 2, 3 KommHV |
- € |
- € |
- € |
- € |
Mindestzuführung
§ 22 Abs. 1 Satz 3 KommHV |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
Zur
Verfügung stehender Überschuss im VwHH |
635.294,00 € |
1.772,00 € |
384.771,00 € |
310.485,00 € |
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2016
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:
·
Gewerbesteuer: 4.000.000 € (Nach einer nochmaligen
Rücksprache mit B. Wimmer/Frau Schmidt würde die Tendenz zudem eher auf 3,9
Mio. € zeigen.)
·
Grundsteuer A/B: 692.500 €
·
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.600.000,00
€ und
·
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 390.000 €
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wurde mit 3.054.197 € (Vorjahr 2015: 2.980.261 €)
veranschlagt.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2014 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2015
addiert, was zur Umlagekraft 2016 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2016 = 48,5 %) multipliziert und
ergibt die Kreisumlage.
In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze
des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des
Vorjahres -wenn notwendig- angepasst.
Im Finanzausschuss werden die Einzelpläne 0
– 9 des Verwaltungshaushalts im Einzelnen erläutert und diskutiert.
Grundsätzlich wurden die Ringe A064 (Versicherungen), A651 (Bücher,
Zeitschriften) und A054 (Heizungskosten) im vorgelegten Haushaltsplanentwurf in
der Ansatzhöhe verringert.
Für Personalkosten wurden insgesamt 3.516.650
€ im Haushaltsjahr 2016 eingeplant. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 belaufen
sich die Personalkosten auf 3.658.850 €, 3.807.500 € und 3.923.700 €. Im
Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Soll) insgesamt 3.020.345,93
€ (2015), 2.761.009,06 € (2014) und 2.510.832,20 € (2013). Zu Buche schlagen
hier nicht nur die jährlichen Steigerungen der Löhne bzw. Lohnnebenkosten. Grund
hierfür sind auch Personalmehrungen bzw. Veränderungen in den verschiedenen
Bereichen (Kindertagesstätten, Rathaus, etc.).
Im Einzelplan
0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze
angepasst. Die Programm-Umstellung auf FINzD (AKDB) in der Finanzverwaltung
wurde bei den EDV-Kosten und den Schulungskosten berücksichtigt. Weiter wurden
Mittel für die Einführung der elektronischen Einwohnerakte vorgesehen. Kämmerin Schwab teilt weiter mit, dass für
das geplante Organisationsgutachten weitere 25.000 € im HHJ 2016 bei der
Haushaltsstelle 0.0600.6320 veranschlagt werden.
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist weiterhin
eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und
bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500,
5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.
Einzelplan
2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden gemäß den Ansätzen des
Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband für 2016 – 2019 fortgeschrieben:
Umlage
je
Schüler Haushalts- stelle |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
0.2110.7130/180 Schüler |
1.700,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
0.2130.7130/ 89Schüler |
1.700,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die
Renovierung der Schlossräume 15.000 € eingestellt. Hierzu ergänzt Bürgermeister
Erdel, dass die durch den Musikzug freiwerdenden Schlossräume künftig von allen
„singenden Vereinen“ des Marktes Dietenhofen genutzt werden sollen. Eine
dauerhafte Nutzung durch das Heimatmuseum wird nicht mehr gesehen, da auch z.B.
am Weihnachtsmarkt diese Räume weiterhin für die auftretenden Vereine zur
Verfügung stehen sollen. Der Einbau von neuen Toilettenanlagen wird zudem nicht
mehr verfolgt, da der Aufwand in keinem Verhältnis zur künftigen Nutzung steht.
Bei einer größeren Veranstaltung müssen deshalb weiterhin –bei Bedarf-
zusätzliche Toilettencontainer aufgestellt werden. Bei der Gliederung 3320
„Musikpflege“ wurde ab 2016 berücksichtigt, dass sämtliche Räume an den
Musikzug Dietenhofen als Förderung überlassen werden. Alle anfallenden
Unterhalts-Kosten für die aufgestockten Räume hat der Musikzug selbst zu
tragen.
Weiter werden der Bücherei für
Medienbeschaffung künftig 8.000 € zur Verfügung gestellt. 2016 werden
zusätzlich 3.000 € aufgrund einer fehlerhaften Buchung im HHJ 2015
bereitgestellt. In der Bücherei werden voraussichtlich zwei Projekte
stattfinden (Gesamtausgaben jeweils 1.500 €). Über die Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesen würden diese Projekte mit 600 € jeweils gefördert
werden. Hierfür wurden entsprechende Mittel eingestellt.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Es wurden die Ansätze fortgeschrieben. Auf die geplante
Neubau- und Sanierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte Kunterbunt wird verwiesen.
Durch die anstehende Baumaßnahme ist die Anmietung externer Räume zur
Unterbringung von Kindergartenkindern weiter notwendig. Hinzu kommt aktuell,
dass der Markt Dietenhofen bezüglich des offenen Ganztags in der Grundschule
Dietenhofen Kooperationspartner werden soll. Dadurch wird sich die Kinderzahl
im gemeindlichen Hort (Kindertagesstätte Schabernack) verändern bzw.
reduzieren.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich soll für die
Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer
verrechnet werden. Deshalb erfolgen ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Absprache
mit dem BKPV sämtliche Buchungen netto. Im Sportzentrum,
Ballsporthalle wurden für die
Sanierung der Tartanbahn und des Beachvollyballfeldes insgesamt 13.000 € netto
eingeplant. Die Benutzungsgebühren der Turnhalle und des Mehrzwecksaals wurden
neu betrachtet. Im Hinblick auf anstehende Investitionen in der Ballsporthalle
(Lüftung, Steuerung, etc.) sollten auch hier die Benutzungsgebühren betrachtet und
überprüft werden. Bei der Gruppierung „Sport-
und Veranstaltungszentrum“ wurden die verschiedenen
Unterhalts-Haushaltsstellen angepasst. Auch das Hallenbad wird künftig weiter
als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715) in Höhe von
130.400 € veranschlagt. Die Pauschale wurde in den Vorjahren immer wieder
angehoben (2010/2011/2012 je 93.600 €; 2013 108.490 €, 2014/2015 je 119.890 €).
Die weiteren Ansätze wurden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung
des Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2016 wieder mit
120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2015 muss noch abgeglichen werden.
Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320,
5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des
Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2013 – 2016 3,00 €/m³. Ab Oktober 2016 wäre durch die
„Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung“ –aufgrund des neuen
Kalkulationszeitraumes- die neue Gebühr festzulegen. Die Restkosten für die
Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der
Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro „Dr.
Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind mit rund 36.000 € (insg. 90.000 €)
im Verwaltungshaushalt 2016 veranschlagt. Die Ausgaben sind in der
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Ein aus dem Abgleich der Einnahmen und
Ausgaben (Verwaltungshaushalt) der Abwasserbeseitigung entstehender möglicher
Überschuss muss jährlich als Sonderrücklage außerhalb des Haushalts geführt
werden. Im Haushaltsjahr 2015 müssen die Einnahmen und Ausgaben noch
abgeglichen werden.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Die Ansätze aus
den Vorjahren wurden fortgeschrieben. Die Mietobjekte werden in Absprache mit
der Rechtsaufsicht/Hrn. Mahler nicht mehr als Kostenrechnende Einrichtung
geführt.
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2015 |
Soll 2015 |
Ist 2015 |
Ansatz 2016 |
Soll 2016 |
Grundsteuer A |
71.500 € |
69.748,27 € |
69.722,99 € |
73.500 € |
73.487,77 € |
Grundsteuer B |
615.000 € |
624.139,57 € |
624.317,77 € |
619.000 € |
627.120,18 € |
Gewerbesteuer |
4.900.000 € |
5.422.668,25 € |
5.422.116,61 € |
4.000.000 € |
3.988.343,25
€ |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.450.000 € |
2.611.987,00 € |
2.611.987,00 € |
2.600.000 € |
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
330.000 € |
377.954,00 € |
377.954,00 € |
390.000 € |
|
Hundesteuer |
11.600 € |
12.007,00 € |
12.083,00 € |
11.500 € |
12.144,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
92.836 € |
92.835,30 € |
92.835,30 € |
92.850 € |
|
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
203.000 € |
198.184,00 € |
198.184,00 € |
205.000 € |
|
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
35.000 € |
60.880,34 € |
60.880,34 € |
40.000 € |
|
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
SUMME |
8.708.936 € |
9.470.403,73
€ |
9.470.081,01
€ |
8.031.850 € |
|
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2015 |
Soll 2015 |
Ist 2015 |
Ansatz 2016 |
Soll 2016 |
Gewerbesteuerumlage |
1.127.000 € |
1.148.420,00 € |
1.148.420,00 € |
920.000 € |
|
Solidarumlage |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Kreisumlage |
2.980.261 € |
2.980.260,36 € |
2.980.260,36 € |
3.054.197 € |
|
SUMME |
4.107.261 € |
4.128.680,36 € |
4.128.680,36 € |
3.974.197 € |
|
Der Markt Dietenhofen ist seit dem
Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei. Ob dies auch im Haushaltsjahr 2016 gilt bleibt
noch offen, da der Vermögenshaushalt noch weitere Deckungsmittel benötigt. Hier
wird nochmals auf
Art. 62 Gemeindeordnung (GO) - Grundsätze der Einnahmebeschaffung
(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. |
soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, |
2. |
im übrigen aus Steuern |
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht
möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
hingewiesen.
Bürgermeister Erdel und Kämmerin Schwab
erläutern weiter, dass -soweit Kredite zur Deckung dieses Haushalts notwendig
werden- entsprechende Zinsen anfallen. Diese müssen dann noch in den
Verwaltungshaushalt eingearbeitet werden. Weiter kann die Kreisumlage von 48.5%
auf 48,35% korrigiert werden, nachdem die Kreisumlage für das Jahr 2016 vom
Kreisrat beschlossen wurde.
Nach Diskussion sind die Verwaltungs- und
Finanzausschussmitglieder darüber einig, dass die wirtschaftliche Situation in
der Gemeinde auf soliden Beinen steht. In den Finanzplanungsjahren 2017 – 2019
wird –entgegen den vorgelegten Entwurfsplanungen- wieder mit
Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von jeweils 4.200.000 € gerechnet. Die
Gewerbesteuer soll deshalb von 4.000.000 € auf 4.200.000 € angepasst werden.
Ebenso wird mit höheren Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
gerechnet. Dieser soll jährlich in den Finanzplanungsjahren um 100.000 €
angehoben werden. Aufgrund des neuen Baugebietes soll die Grundsteuer B in den
Jahren 2017 – 2019 von 619.000 € auf 630.000 € angepasst werden.
Kämmerin Schwab ergänzt, dass durch die
veränderten Einnahmen die Gewerbesteuerumlage sowie die Kreisumlage ebenfalls
in den Finanzplanungsjahren nochmals angepasst werden muss.
Bei der Besprechung des Haushaltsplanes
(Verwaltungshaushalt) haben sich folgende Änderungen
ergeben:
Neuer HH- Ansatz Haushalts- stelle |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
0.0300.6554 |
0 € |
0 € |
30.000 € |
0 € |
0.0300.6554 |
5.000 € |
0 € |
30.000 € |
0 € |
0.0600.6320 |
3.000 € |
2.000 € |
8.000 € |
3.000 € |
0.0600.6320 |
28.000 € |
2.000 € |
8.000 € |
3.000 € |
0.3201.1690 |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
0.3201.1690 |
4.800 € |
4.800 € |
4.800 € |
4.800 € |
0.3320.6790 |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
0.3320.6790 |
12.800 € |
12.800 € |
12.800 € |
12.800 € |
0.4642.1710 |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0.4642.1710 |
löschen |
|||
0.9000.0010 |
619.000 € |
619.000 € |
619.000 € |
619.000 € |
0.9000.0010 |
619.000 € |
630.000 € |
630.000 € |
630.000 € |
0.9000.0030 |
4.000.000 € |
4.000.000 € |
4.000.000 € |
4.000.000 € |
0.9000.0030 |
4.000.000 € |
4.200.000 € |
4.200.000 € |
4.200.000 € |
0.9000.0100 |
2.600.000 € |
2.600.000 € |
2.600.000 € |
2.600.000 € |
0.9000.0100 |
2.600.000 € |
2.700.000 € |
2.700.000 € |
2.700.000 € |
0.9000.8100 |
920.000 € |
920.000 € |
920.000 € |
920.000 € |
0.9000.8100 |
920.000 € |
966.000 € |
966.000 € |
966.000 € |
0.9000.8321 |
3.054.197 € |
3.662.114 € |
3.108.174 € |
3.108.174 € |
0.9000.8321 |
3.044.751 € |
3.650.788 € |
3.098.561 € |
3.221.629 € |
Nachrichtlich:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Allg. Rücklage - Sockelbetrag |
11.570.086,00 € |
13.265.465,00 € |
12.498.126,00 € |
12.841.645,00 € |
13.408.382,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
10.801.078,00 € |
11.760.858,00 € |
12.444.559,00 € |
12.868.412,00 € |
12.916.051,00 € |
|
108.010,78 € |
117.608,58 € |
124.445,59 € |
128.684,12 € |
129.160,51 € |
Die nächste Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung findet am 10.03.2016
(Vorbesprechung des Vermögenshaushalts 2016 und Anlagen) statt.
Bürgermeister Erdel teilt vorab zum Vermögenshaushalt 2016 mit, dass
neben einer Kreditaufnahme auch die Möglichkeit besteht, z.B. die
Planung/Erschließung des geplanten Baugebietes „Nördl. Rüderner Straße“ über
die Bayerngrund - Grundstücksbeschaffungs- und ErschließungsGesellschaft
mbH- oder
Ähnliche Gesellschaften zu finanzieren.
Kämmerin Schwab erklärt, dass die Einnahmen und Ausgaben dann
entsprechend aus dem Haushalt ausgegliedert werden würden bis zur
abgeschlossenen Vertragshöhe. Die Finanzierung bleibt jedoch eng mit dem
Haushalt verbunden.
Nach kurzer Diskussion der Verwaltungs- und Finanzausschussmitglieder
teilt Bürgermeister Erdel mit, dass bis zur nächsten Sitzung am 10.03.2016
hierzu versucht wird, weitere Informationen zu beschaffen.
Beschluss:
Der Haushaltsplan – Verwaltungshaushalt 2016 wird dem
Gemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung mit den genannten
Änderungen vorgelegt.