Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Geflügelzuchtverein Dietenhofen und Umgebung e.V. stellt Antrag auf Bezuschussung des Neubaus eines Vereinsheimes sowie Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 190.000 € incl. Eigenleistungen.

 

Der gemeindliche Zuschuss orientiert sich an der Richtlinie Nr. 2 der gemeindlichen Zuschussrichtlinie:

 

Richtlinie Nr. 2

Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Baumaßnahmen gemeinnütziger Vereine im Sinne der Abgabenordnung bzw. des Einkommenssteuergesetzes

 

Der Markt Dietenhofen gewährt auf Antrag den gemeinnützigen Vereinen im Sinne der Abgabenordnung bzw. des Einkommenssteuergesetzes, deren Vereinssitz sich in Dietenhofen befindet, Zuschüsse nach folgenden Richtlinien:

 

Errichtung, Erweiterung und Ergänzung von baulichen Anlagen für die Ausübung des Vereinszwecks einschließlich Generalinstandsetzung

 

bis zu

100.000 €

 

 

15 % Zuschuss

von

100.000 €

bis

150.000 €

12 % Zuschuss, mindestens 15.000 €

über

150.000 €

 

 

gesonderte Einzelvereinbarung (GR-Beschluss)

 

Die Generalinstandsetzung von baulichen Anlagen wird gefördert, wenn seit dem Neubau oder der letzten Generalinstandsetzung mindestens zehn Jahre verstrichen sind.

 

Vorlagefrist:

Zuschussanträge für alle vorstehenden Fördermaßnahmen müssen mit entsprechender Kostenschätzung vor Baubeginn eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich im Jahr nach der Antragstellung gegen Nachweis der angefallenen Kosten.

 

Allgemeinde Bedingungen:

a)    Voraussetzung für alle Zuschussgewährungen ist, dass es sich um anerkannte Anlagen im Sinne des Bayer. Landessportverbandes oder vergleichbarer Stellen handelt

b)    Maßgebend für die Höhe des Zuschusses sind die von den zuständigen Stellen anerkannten beihilfefähigen Kosten

c)    Bei den Zuschüssen nach diesen Richtlinien handelt es sich um freiwillige Leistungen der Marktgemeinde. Ein Rechtsanspruch hierauf kann nicht abgeleitet werden. Insbesondere ist die Gewährleistung eines Zuschusses auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Marktgemeinde abhängig.

d)    Nicht bezuschusst werden

1.    Grunderwerb

2.    Planungskosten

3.    Eigenleistung (Arbeitsstunden)

 

Der Marktgemeinderat befasst sich mit dem Zuschussantrag in einer der nächsten Sitzungen.