Sitzung: 08.03.2016 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Geflügelzuchtverein Dietenhofen und Umgebung e.V. stellt Antrag auf Bezuschussung des Neubaus eines Vereinsheimes sowie Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 190.000 € incl. Eigenleistungen.
Der gemeindliche Zuschuss orientiert sich an der Richtlinie Nr. 2 der gemeindlichen Zuschussrichtlinie:
Richtlinie Nr. 2
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von
Baumaßnahmen gemeinnütziger Vereine im Sinne der Abgabenordnung bzw. des
Einkommenssteuergesetzes
Der Markt
Dietenhofen gewährt auf Antrag den gemeinnützigen Vereinen im Sinne der
Abgabenordnung bzw. des Einkommenssteuergesetzes, deren Vereinssitz sich in
Dietenhofen befindet, Zuschüsse nach folgenden Richtlinien:
Errichtung,
Erweiterung und Ergänzung von baulichen Anlagen für die Ausübung des
Vereinszwecks einschließlich Generalinstandsetzung
bis zu |
100.000
€ |
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15 % Zuschuss |
von |
100.000
€ |
bis |
150.000
€ |
12 % Zuschuss, mindestens 15.000 € |
über |
150.000
€ |
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gesonderte Einzelvereinbarung
(GR-Beschluss) |
Die
Generalinstandsetzung von baulichen Anlagen wird gefördert, wenn seit dem
Neubau oder der letzten Generalinstandsetzung mindestens zehn Jahre verstrichen
sind.
Vorlagefrist:
Zuschussanträge
für alle vorstehenden Fördermaßnahmen müssen mit entsprechender Kostenschätzung
vor Baubeginn eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt
grundsätzlich im Jahr nach der Antragstellung gegen Nachweis der angefallenen
Kosten.
Allgemeinde
Bedingungen:
a)
Voraussetzung
für alle Zuschussgewährungen ist, dass es sich um anerkannte Anlagen im Sinne
des Bayer. Landessportverbandes oder vergleichbarer Stellen handelt
b)
Maßgebend
für die Höhe des Zuschusses sind die von den zuständigen Stellen anerkannten
beihilfefähigen Kosten
c)
Bei
den Zuschüssen nach diesen Richtlinien handelt es sich um freiwillige
Leistungen der Marktgemeinde. Ein Rechtsanspruch hierauf kann nicht abgeleitet
werden. Insbesondere ist die Gewährleistung eines Zuschusses auch von der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Marktgemeinde abhängig.
d)
Nicht
bezuschusst werden
1.
Grunderwerb
2.
Planungskosten
3.
Eigenleistung
(Arbeitsstunden)
Der Marktgemeinderat befasst sich mit dem Zuschussantrag in einer der nächsten Sitzungen.