Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Hannes Emmert hat am 07.03.2016 einen Bauantrag auf Teilumbau des bestehenden Mühlgebäudes zu Wohnraum mit Dachgauben, Terrasse und Kamin und Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Kamin in der bestehenden Halle eingereicht.

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Hannes Emmert zum Teilumbau des bestehenden Mühlgebäudes zu Wohnraum mit Dachgauben, Terrasse, Kamin und Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Kamin in der bestehenden Halle auf dem Grundstück FlNr. 152 der Gemarkung Dietenhofen.