Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Matthias Scheiderer hat am 02.02.2016 eine Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit dazugehöriger Doppelgarage (Betriebsleiterwohnhaus) auf dem Grundstück FlNr. 212 der Gemarkung Ebersdorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage des Herrn Matthias Scheiderer zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit dazugehöriger Doppelgarage als Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 212 der Gemarkung Ebersdorf.