Sitzung: 14.03.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 von 1967. Das bestehende Wohnhaus wurde außerhalb der Baugrenzen und Baulinien errichtet.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs-
und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben der Eheleute Andreas
und Katrin Ammon im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB.
Des Weiteren
erteilt er sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1:
·
Überschreitung
der Baulinie im Süden um ca. 5 m, sowie
Überschreitung der Baugrenze in Osten um ca. 4,5 m mit dem Garagenanbau.