Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 von 1967. Das bestehende Wohnhaus wurde außerhalb der Baugrenzen und Baulinien errichtet.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben der Eheleute Andreas und Katrin Ammon im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB.

Des Weiteren erteilt er sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1:

·         Überschreitung der Baulinie im Süden um ca. 5 m, sowie

Überschreitung der Baugrenze in Osten um ca. 4,5 m mit dem Garagenanbau.