Sitzung: 14.03.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 von 1967. Das
existierende Wohnhaus (ohne Garage) ist bereits als Bestand eingezeichnet. Eine
weitere Überplanung des Grundstückes wurde nicht vorgenommen.
Nun wird beantragt, die bestehende Terrasse auf der bestehenden Garage zu überdachen.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs-
und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben des Herrn Philipp
Werner Schmidt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB.
Des Weiteren
erteilt er sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1:
Errichtung eines Gebäudes außerhalb der festgesetzten Baufenster.