Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 von 1967. Das existierende Wohnhaus (ohne Garage) ist bereits als Bestand eingezeichnet. Eine weitere Überplanung des Grundstückes wurde nicht vorgenommen.

Nun wird beantragt, die bestehende Terrasse auf der bestehenden Garage zu überdachen.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben des Herrn Philipp Werner Schmidt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB.

Des Weiteren erteilt er sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1:

Errichtung eines Gebäudes außerhalb der festgesetzten Baufenster.