Sitzung: 14.03.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Vorhaben liegt in Ebersdorf im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich ein Obstgarten vorgesehen.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben des Herrn Christian Pörsch in Ebersdorf i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange sind nach Meinung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses nicht betroffen. Die Zufahrt ist gesichert; die Kanalanschlüsse (Trennsystem) sind an der südlichen Grundstücksecke möglich, da hier die jeweiligen Endschächte liegen. Der Wasseranschluss müsste mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe abgesprochen werden.