Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Vorhaben liegt in Ebersdorf im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich ein Obstgarten vorgesehen.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben des Herrn Christian Pörsch in Ebersdorf i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange sind nach Meinung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses nicht betroffen. Die Zufahrt ist gesichert; die Kanalanschlüsse (Trennsystem) sind an der südlichen Grundstücksecke möglich, da hier die jeweiligen Endschächte liegen. Der Wasseranschluss müsste mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe abgesprochen werden.