Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Baugebiet Nr. 10 und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.

Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen - folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:

·         Errichtung einer Garage außerhalb der Baugrenzen in der geplanten Garagenzufahrt, sowie

·         Errichtung einer nicht hausverbundenen Garage.

Dem Bauausschuss ist bekannt, dass eine Ausnahme von der GaStellV (Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze, 3 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche) notwendig ist.


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.