Sitzung: 12.04.2016 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
MGR Koschek gibt
als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses folgenden Bericht ab:
Jede Gemeinde hat grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach
Abschluss des Haushaltsjahres, also bis 30. Juni des Folgejahres, Rechenschaft
über ihre Haushaltswirtschaft abzulegen. Dies geschieht
in Form der sog. Jahresrechnung, die dem Gemeinderat für das Jahr 2014 in der
Sitzung im November 2015 vorgelegt wurde. Die Jahresrechnung bzw. der
Jahresabschluss bilden die Grundlage für die Entlastung des ersten
Bürgermeisters, über die der Gemeinderat i. d. R. bis spätestens 30. Juni des
übernächsten Jahres zu beschließen hat (Art. 102 Abs. 3 GO).
Gemäß Beschluss nahm der Gemeinderat diesen zur Kenntnis und beauftragte
den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung.
Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat,
erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die
Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf,
ob
·
die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
·
die
Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen
·
bzw.
die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss
beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß
aufgestellt sind,
·
wirtschaftlich
und sparsam verfahren wird,
·
die
Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise
wirksamer erfüllt werden können.
Am 15.12.2015 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss zur Erstbesprechung
durch mich einberufen, worin Vorgehensweise unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Bestimmungen, Prüfungsgebiete und deren Prüfer festgelegt wurden.
Um alle Bereiche entsprechend abzudecken und keine übermäßige Belastung für die
Verwaltung entstehen zu lassen, wurden 3 Prüfungstermine abgesprochen.
Geprüft wurden am
·
26.01.2016 der Jahresabschluss 2014, sowie
Personalausgaben
·
27.01.2016 die Bereiche Stundung, Niederschlagung,
Erlass, sowie Mieten und
Pachten und der
Jahresabschluss 2014
·
28.01.2016 die Gebiete Grund- und Gewerbesteuer und
Verwaltungsgebühren
von den Prüfern Wolfram Gundel, Dieter Keim, Hans Kuhr, Rainer Pfeiffer
(Vertretung für Walter Vogel), Helmut Stark, Wolfgang Zucker und dem
Vorsitzenden Norbert Koschek.
Am 23.02.2016 traf sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur
Schlussbesprechung, in der ein Erfahrungsaustausch erfolgte, die Inhalte der
Bereichsprotokolle besprochen und über das Schlussprotokoll beschlossen wurden.
Dieses Schlussprotokoll wurde durch mich in einem persönlichen Gespräch
mit dem 1. Bürgermeister Erdel erörtert und übergeben. Gemäß Artikel 102,
Absatz 4 können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die
Prüfungen einsehen.
Der Jahresabschluss 2014 wurde mit Feststellungsbeschluss gem. Art. 102
Abs. 3 bereits in der Sitzung vom November 2015 durch den Gemeinderat formell
und materiell anerkannt.
Aufgrund aller Erkenntnisse, die gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die
Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und
Grundsätze durch den Rechnungsprüfungsausschuss erlangt wurden, empfiehlt
dieser dem Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der
Gemeindeverwaltung, wobei hier eine persönliche Beteiligung für ihn vorliegt
und dieser Beschluss ohne seine Beteiligung erfolgen muss.
Durch die Entlastung werden erkennbare Haushaltsüberschreitungen
genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit sie auf einer
unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen. Dies war allerdings
nicht festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedankt sich noch einmal für eine äußerst
hilfsbereite und konstruktive Zusammenarbeit bei allen Mitarbeitern der
Verwaltung und für alle erfahrene Unterstützung.