Beschluss: zur Kenntnis genommen

MGR Koschek gibt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses folgenden Bericht ab:

 

Jede Gemeinde hat grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, also bis 30. Juni des Folgejahres, Rechenschaft über ihre Haushaltswirtschaft abzulegen. Dies geschieht
in Form der sog. Jahresrechnung, die dem Gemeinderat für das Jahr 2014 in der Sitzung im November 2015 vorgelegt wurde. Die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss bilden die Grundlage für die Entlastung des ersten Bürgermeisters, über die der Gemeinderat i. d. R. bis spätestens 30. Juni des übernächsten Jahres zu beschließen hat (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Gemäß Beschluss nahm der Gemeinderat diesen zur Kenntnis und beauftragte den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung.

 

Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

·         die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

·         die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen

·         bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie der Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

·         wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

·         die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

 

Am 15.12.2015 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss zur Erstbesprechung durch mich einberufen, worin Vorgehensweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, Prüfungsgebiete und deren Prüfer festgelegt wurden. Um alle Bereiche entsprechend abzudecken und keine übermäßige Belastung für die Verwaltung entstehen zu lassen, wurden 3 Prüfungstermine abgesprochen.

 

Geprüft wurden am

 

·         26.01.2016      der Jahresabschluss 2014, sowie Personalausgaben

·         27.01.2016      die Bereiche Stundung, Niederschlagung, Erlass, sowie Mieten und

                        Pachten und der Jahresabschluss 2014

·         28.01.2016      die Gebiete Grund- und Gewerbesteuer und Verwaltungsgebühren

 

von den Prüfern Wolfram Gundel, Dieter Keim, Hans Kuhr, Rainer Pfeiffer (Vertretung für Walter Vogel), Helmut Stark, Wolfgang Zucker und dem Vorsitzenden Norbert Koschek.

 

Am 23.02.2016 traf sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Schlussbesprechung, in der ein Erfahrungsaustausch erfolgte, die Inhalte der Bereichsprotokolle besprochen und über das Schlussprotokoll beschlossen wurden.

 

Dieses Schlussprotokoll wurde durch mich in einem persönlichen Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Erdel erörtert und übergeben. Gemäß Artikel 102, Absatz 4 können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen.

Der Jahresabschluss 2014 wurde mit Feststellungsbeschluss gem. Art. 102 Abs. 3 bereits in der Sitzung vom November 2015 durch den Gemeinderat formell und materiell anerkannt.

 

Aufgrund aller Erkenntnisse, die gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze durch den Rechnungsprüfungsausschuss erlangt wurden, empfiehlt dieser dem Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung, wobei hier eine persönliche Beteiligung für ihn vorliegt und dieser Beschluss ohne seine Beteiligung erfolgen muss.

 

Durch die Entlastung werden erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit sie auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen. Dies war allerdings nicht festzustellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedankt sich noch einmal für eine äußerst hilfsbereite und konstruktive Zusammenarbeit bei allen Mitarbeitern der Verwaltung und für alle erfahrene Unterstützung.