Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

1. Bürgermeister Erdel und Kämmerin Schwab erläutern den Mitgliedern des Marktgemeinderates die Ansätze des Verwaltungshaushaltes.

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):

 

2014:

Rechnungsergebnis

12.405.554,69 €

2015:

Ansatz Vorjahr

13.408.382,00 €

2016:

Ansatz

13.550.831,00 €

2017:

Finanzplanungsjahr 1

13.916.805,00 €

2018:

Finanzplanungsjahr 2

13.927.514,00 €

2019:

Finanzplanungsjahr 3

13.949.628,00 €

 

VERWALTUNGSHAUSHALT:

Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in allen Jahren in ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2016 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:

·        Gewerbesteuer: 4.000.000 €

·        Grundsteuer A/B: 692.500 €

·        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.600.000,00 € und

·        Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 390.000 €

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wurde mit 3.044.751 € (Vorjahr 2015: 2.980.261 €) veranschlagt.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2014 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2015 addiert, was zur Umlagekraft 2016 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2016 = 48,35 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des Vorjahres -wenn notwendig- angepasst.

 

Im Finanzausschuss wurden die Einzelpläne 0 – 9 des Verwaltungshaushalts im Einzelnen erläutert und diskutiert. Grundsätzlich wurden die Ringe A064 (Versicherungen), A651 (Bücher, Zeitschriften) und A054 (Heizungskosten) im vorgelegten Haushaltsplanentwurf in der Ansatzhöhe verringert.

 

Für Personalkosten wurden insgesamt 3.516.650 € im Haushaltsjahr 2016 eingeplant. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 belaufen sich die Personalkosten auf 3.658.850 €, 3.807.500 € und 3.923.700 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Soll) insgesamt 3.020.345,93 € (2015), 2.761.009,06 € (2014) und 2.510.832,20 € (2013). Zu Buche schlagen hier nicht nur die jährlichen Steigerungen der Löhne bzw. Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch Personalmehrungen bzw. Veränderungen in den verschiedenen Bereichen (Kindertagesstätten, Rathaus, etc.).

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze angepasst. Die Programm-Umstellung auf FINzD (AKDB) in der Finanzverwaltung wurde bei den EDV-Kosten und den Schulungskosten berücksichtigt. Weiter wurden Mittel für die Einführung der elektronischen Einwohnerakte vorgesehen. Für das geplante Organisationsgutachten wurden weitere 25.000 € im HHJ 2016 bei der Haushaltsstelle 0.0600.6320 veranschlagt.

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.

 

Einzelplan 2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden gemäß den Ansätzen des Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband für 2016 – 2019 fortgeschrieben:

 

 


                     Umlage

                          je Schüler

Haushalts-

stelle

2016

2017

2018

2019

0.2110.7130/180 Schüler

1.700,00 €

1.650,00 €

1.650,00 €

1.650,00 €

0.2130.7130/  89Schüler

1.700,00 €

1.650,00 €

1.650,00 €

1.650,00 €

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die Renovierung der Schlossräume 15.000 € eingestellt. In der VFA-Sitzung hat hierzu Bürgermeister Erdel ergänzt, dass die durch den Musikzug freiwerdenden Schlossräume künftig von allen „singenden Vereinen“ des Marktes Dietenhofen genutzt werden sollen. Eine dauerhafte Nutzung durch das Heimatmuseum wird nicht mehr gesehen, da auch z.B. am Weihnachtsmarkt diese Räume weiterhin für die auftretenden Vereine zur Verfügung stehen sollen. Der Einbau von neuen Toilettenanlagen wird zudem nicht mehr verfolgt, da der Aufwand in keinem Verhältnis zur künftigen Nutzung steht. Bei einer größeren Veranstaltung müssen deshalb weiterhin –bei Bedarf- zusätzliche Toilettencontainer aufgestellt werden. Bei der Gliederung 3320 „Musikpflege“ wurde ab 2016 berücksichtigt, dass sämtliche Räume an den Musikzug Dietenhofen als Förderung überlassen werden. Alle anfallenden Unterhalts-Kosten für die aufgestockten Räume hat der Musikzug selbst zu tragen.

Weiter werden der Bücherei für Medienbeschaffung künftig 8.000 € zur Verfügung gestellt. 2016 werden zusätzlich 3.000 € aufgrund einer fehlerhaften Buchung im HHJ 2015 bereitgestellt. In der Bücherei werden voraussichtlich zwei Projekte stattfinden (Gesamtausgaben jeweils 1.500 €). Über die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen würden diese Projekte mit 600 € jeweils gefördert werden. Hierfür wurden entsprechende Mittel eingestellt.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Es wurden die Ansätze fortgeschrieben. Auf die geplante Neubau- und Sanierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte Kunterbunt wird verwiesen. Durch die anstehende Baumaßnahme ist die Anmietung externer Räume zur Unterbringung von Kindergartenkindern weiter notwendig. Hinzu kommt aktuell, dass der Markt Dietenhofen bezüglich des offenen Ganztags in der Grundschule Dietenhofen Kooperationspartner werden soll. Dadurch wird sich die Kinderzahl im gemeindlichen Hort (Kindertagesstätte Schabernack) verändern bzw. reduzieren.

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich soll für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet werden. Deshalb erfolgen ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen netto. Im Sportzentrum, Ballsporthalle wurden für die Sanierung der Tartanbahn und des Beachvollyballfeldes insgesamt 13.000 € netto eingeplant. Die Benutzungsgebühren der Turnhalle und des Mehrzwecksaals wurden neu betrachtet. Im Hinblick auf anstehende Investitionen in der Ballsporthalle (Lüftung, Steuerung, etc.) sollten auch hier die Benutzungsgebühren betrachtet und überprüft werden. Bei der Gruppierung „Sport- und Veranstaltungszentrum“ wurden die verschiedenen Unterhalts-Haushaltsstellen angepasst. Auch das Hallenbad wird künftig weiter als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt.

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715) in Höhe von 130.400 € veranschlagt. Die Pauschale wurde in den Vorjahren immer wieder angehoben (2010/2011/2012 je 93.600 €; 2013 108.490 €, 2014/2015 je 119.890 €). Die weiteren Ansätze wurden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung des Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2016 wieder mit 120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2015 muss noch abgeglichen werden. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2013 – 2016 3,00 €/m³. Ab Oktober 2016 wäre durch die „Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung“ –aufgrund des neuen Kalkulationszeitraumes- die neue Gebühr festzulegen. Die Restkosten für die Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro „Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind mit rund 36.000 € (insg. 90.000 €) im Verwaltungshaushalt 2016 veranschlagt. Die Ausgaben sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Ein aus dem Abgleich der Einnahmen und Ausgaben (Verwaltungshaushalt) der Abwasserbeseitigung entstehender möglicher Überschuss muss jährlich als Sonderrücklage außerhalb des Haushalts geführt werden. Im Haushaltsjahr 2015 müssen die Einnahmen und Ausgaben noch abgeglichen werden.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Die Ansätze aus den Vorjahren wurden fortgeschrieben. Die Mietobjekte werden in Absprache mit der Rechtsaufsicht/Hrn. Mahler nicht mehr als Kostenrechnende Einrichtung geführt.

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

EINNAHMEN:

Bezeichnung

Ansatz 2015

Soll 2015

Ist 2015

Ansatz 2016

Soll 2016

Grundsteuer A

71.500 €

69.748,27 €

69.722,99 €

73.500 €

73.487,77 €

Grundsteuer B

615.000 €

624.139,57 €

624.317,77 €

619.000 €

624.364,30 €

Gewerbesteuer

4.900.000 €

5.422.668,25 €

5.422.116,61 €

4.000.000 €

4.013.701,15 €

Gemeindeanteil an der

Einkommenssteuer

2.450.000 €

2.611.987,00 €

2.611.987,00 €

2.600.000 €

 

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer

330.000 €

377.954,00 €

377.954,00 €

390.000 €

 

Hundesteuer

11.600 €

12.007,00 €

12.083,00 €

11.500 €

12.162,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

92.836 €

92.835,30 €

92.835,30 €

94.021 €

 

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

203.000 €

198.184,00 €

198.184,00 €

205.000 €

 

Überlassung Grund-erwerbssteuer

35.000 €

60.880,34 €

60.880,34 €

40.000 €

 

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

SUMME

8.708.936 €

9.470.403,73 €

9.470.081,01 €

8.033.021 €

 

 

AUSGABEN:

Bezeichnung

Ansatz 2015

Soll 2015

Ist 2015

Ansatz 2016

Soll 2016

Gewerbesteuerumlage

1.127.000 €

1.148.420,00 €

1.148.420,00 €

920.000 €

 

Solidarumlage

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

Kreisumlage

2.980.261 €

2.980.260,36 €

2.980.260,36 €

3.044.751 €

 

SUMME

4.107.261 €

4.128.680,36 €

4.128.680,36 €

3.964.751 €

 

 

Nach Diskussion in der VFA-Sitzung (03.03.2016) waren die Verwaltungs- und Finanzausschussmitglieder darüber einig, dass die wirtschaftliche Situation in der Gemeinde auf soliden Beinen steht. In den Finanzplanungsjahren 2017 – 2019 wurde –entgegen den vorgelegten Entwurfsplanungen- wieder mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von jeweils 4.200.000 € gerechnet. Die Gewerbesteuer wurde deshalb von 4.000.000 € auf 4.200.000 € angepasst. Ebenso wird mit höheren Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gerechnet. Die Ansätze wurden in den Jahren 2017 – 2019 auf jeweils 2.700.000 € fortgeschrieben. Aufgrund des neuen Baugebietes soll die Grundsteuer B in den Jahren 2017 – 2019 zudem von 619.000 € auf 630.000 € angepasst werden.

 

Der Markt Dietenhofen ist seit dem Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei. Aufgrund der geplanten Kreditaufnahmen in den Finanzplanungsjahren wird dies jedoch nicht von Dauer sein. Diesbezüglich wird nochmals auf

 

Art. 62 Gemeindeordnung (GO) - Grundsätze der Einnahmebeschaffung

(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen

1.

soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

2.

im übrigen aus Steuern

      zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht    

      möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

hingewiesen.

 

Nachrichtlich:

Aufgrund der Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.03.2016 haben sich noch folgende Änderungen ergeben die in den Haushalsentwurf eingearbeitet wurden:

 

 


                    Neuer

                    HH-

                    Ansatz

Haushalts-

stelle

2016

2017

2018

2019

0.0300.6554

0 €

0 €

30.000 €

0 €

0.0300.6554

5.000 €

0 €

30.000 €

0 €

0.0600.6320

3.000 €

2.000 €

8.000 €

3.000 €

0.0600.6320

28.000 €

2.000 €

8.000 €

3.000 €

0.3201.1690

2.000 €

2.000 €

2.000 €

2.000 €

0.3201.1690

4.800 €

4.800 €

4.800 €

4.800 €

0.3320.6790

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

0.3320.6790

12.800 €

12.800 €

12.800 €

12.800 €

0.4642.1710

0 €

0 €

0 €

0 €

0.4642.1710

löschen

0.9000.0010

619.000 €

619.000 €

619.000 €

619.000 €

0.9000.0010

619.000 €

630.000 €

630.000 €

630.000 €

0.9000.0030

4.000.000 €

4.000.000 €

4.000.000 €

4.000.000 €

0.9000.0030

4.000.000 €

4.200.000 €

4.200.000 €

4.200.000 €

0.9000.0100

2.600.000 €

2.600.000 €

2.600.000 €

2.600.000 €

0.9000.0100

2.600.000 €

2.700.000 €

2.700.000 €

2.700.000 €

0.9000.8100

920.000 €

920.000 €

920.000 €

920.000 €

0.9000.8100

920.000 €

966.000 €

966.000 €

966.000 €

0.9000.8321

3.054.197 €

3.662.114 €

3.108.174 €

3.108.174 €

0.9000.8321

3.044.751 €

3.650.788 €

3.098.561 €

3.221.629 €

 


Beschluss:

Nachdem insgesamt keine Einwände gegen die vorgesehenen Festsetzungen erhoben werden, beschließt der Marktgemeinderat den Verwaltungshaushalt für das Jahr 2016 mit den vorgesehenen Haushaltsansätzen.