1. Bürgermeister Erdel und Kämmerin Schwab erläutern
den Mitgliedern des Marktgemeinderates die Ansätze des Verwaltungshaushaltes.
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt
voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):
2014: |
Rechnungsergebnis |
12.405.554,69 € |
2015: |
Ansatz Vorjahr |
13.408.382,00 € |
2016: |
Ansatz |
13.550.831,00 € |
2017: |
Finanzplanungsjahr 1 |
13.916.805,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 2 |
13.927.514,00 € |
2019: |
Finanzplanungsjahr 3 |
13.949.628,00 € |
VERWALTUNGSHAUSHALT:
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt in allen Jahren in ausreichender Höhe möglich. Die
Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die
ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können
und insgesamt mindestens so hoch wie die
aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2016
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:
·
Gewerbesteuer: 4.000.000 €
·
Grundsteuer A/B: 692.500 €
·
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.600.000,00
€ und
·
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 390.000 €
Wie in den Vorjahren
erhält der Markt Dietenhofen keine
Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wurde mit 3.044.751 € (Vorjahr 2015: 2.980.261 €)
veranschlagt.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2014 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2015
addiert, was zur Umlagekraft 2016 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2016 = 48,35 %) multipliziert und
ergibt die Kreisumlage.
In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze
des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des
Vorjahres -wenn notwendig- angepasst.
Im Finanzausschuss wurden die Einzelpläne 0
– 9 des Verwaltungshaushalts im Einzelnen erläutert und diskutiert.
Grundsätzlich wurden die Ringe A064 (Versicherungen), A651 (Bücher,
Zeitschriften) und A054 (Heizungskosten) im vorgelegten Haushaltsplanentwurf in
der Ansatzhöhe verringert.
Für Personalkosten wurden insgesamt
3.516.650 € im Haushaltsjahr 2016 eingeplant. In den Jahren 2017, 2018 und 2019
belaufen sich die Personalkosten auf 3.658.850 €, 3.807.500 € und 3.923.700 €.
Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Soll) insgesamt
3.020.345,93 € (2015), 2.761.009,06 € (2014) und 2.510.832,20 € (2013). Zu
Buche schlagen hier nicht nur die jährlichen Steigerungen der Löhne bzw.
Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch Personalmehrungen bzw. Veränderungen
in den verschiedenen Bereichen (Kindertagesstätten, Rathaus, etc.).
Im Einzelplan
0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze
angepasst. Die Programm-Umstellung auf FINzD (AKDB) in der Finanzverwaltung
wurde bei den EDV-Kosten und den Schulungskosten berücksichtigt. Weiter wurden
Mittel für die Einführung der elektronischen Einwohnerakte vorgesehen. Für das
geplante Organisationsgutachten wurden weitere 25.000 € im HHJ 2016 bei der
Haushaltsstelle 0.0600.6320 veranschlagt.
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist
weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden
aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200,
5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.
Einzelplan
2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden gemäß den Ansätzen des
Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband für 2016 – 2019 fortgeschrieben:
Umlage je
Schüler Haushalts- stelle |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
0.2110.7130/180 Schüler |
1.700,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
0.2130.7130/
89Schüler |
1.700,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
1.650,00 € |
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die
Renovierung der Schlossräume 15.000 € eingestellt. In der VFA-Sitzung hat
hierzu Bürgermeister Erdel ergänzt, dass die durch den Musikzug freiwerdenden
Schlossräume künftig von allen „singenden Vereinen“ des Marktes Dietenhofen
genutzt werden sollen. Eine dauerhafte Nutzung durch das Heimatmuseum wird
nicht mehr gesehen, da auch z.B. am Weihnachtsmarkt diese Räume weiterhin für
die auftretenden Vereine zur Verfügung stehen sollen. Der Einbau von neuen
Toilettenanlagen wird zudem nicht mehr verfolgt, da der Aufwand in keinem
Verhältnis zur künftigen Nutzung steht. Bei einer größeren Veranstaltung müssen
deshalb weiterhin –bei Bedarf- zusätzliche Toilettencontainer aufgestellt
werden. Bei der Gliederung 3320 „Musikpflege“ wurde ab 2016 berücksichtigt,
dass sämtliche Räume an den Musikzug Dietenhofen als Förderung überlassen
werden. Alle anfallenden Unterhalts-Kosten für die aufgestockten Räume hat der
Musikzug selbst zu tragen.
Weiter werden der Bücherei für
Medienbeschaffung künftig 8.000 € zur Verfügung gestellt. 2016 werden
zusätzlich 3.000 € aufgrund einer fehlerhaften Buchung im HHJ 2015 bereitgestellt.
In der Bücherei werden voraussichtlich zwei Projekte stattfinden
(Gesamtausgaben jeweils 1.500 €). Über die Landesfachstelle für das öffentliche
Bibliothekswesen würden diese Projekte mit 600 € jeweils gefördert werden.
Hierfür wurden entsprechende Mittel eingestellt.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Es wurden die Ansätze fortgeschrieben. Auf die
geplante Neubau- und Sanierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte Kunterbunt
wird verwiesen. Durch die anstehende Baumaßnahme ist die Anmietung externer
Räume zur Unterbringung von Kindergartenkindern weiter notwendig. Hinzu kommt
aktuell, dass der Markt Dietenhofen bezüglich des offenen Ganztags in der
Grundschule Dietenhofen Kooperationspartner werden soll. Dadurch wird sich die
Kinderzahl im gemeindlichen Hort (Kindertagesstätte Schabernack) verändern bzw.
reduzieren.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich soll für die
Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer
verrechnet werden. Deshalb erfolgen ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Absprache
mit dem BKPV sämtliche Buchungen netto. Im Sportzentrum,
Ballsporthalle wurden für die
Sanierung der Tartanbahn und des Beachvollyballfeldes insgesamt 13.000 € netto
eingeplant. Die Benutzungsgebühren der Turnhalle und des Mehrzwecksaals wurden
neu betrachtet. Im Hinblick auf anstehende Investitionen in der Ballsporthalle
(Lüftung, Steuerung, etc.) sollten auch hier die Benutzungsgebühren betrachtet
und überprüft werden. Bei der Gruppierung „Sport-
und Veranstaltungszentrum“ wurden die verschiedenen
Unterhalts-Haushaltsstellen angepasst. Auch das Hallenbad wird künftig weiter
als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715) in Höhe von
130.400 € veranschlagt. Die Pauschale wurde in den Vorjahren immer wieder
angehoben (2010/2011/2012 je 93.600 €; 2013 108.490 €, 2014/2015 je 119.890 €).
Die weiteren Ansätze wurden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung
des Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2016 wieder mit
120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2015 muss noch abgeglichen werden.
Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320,
5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des
Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2013 – 2016 3,00 €/m³. Ab Oktober 2016 wäre durch die
„Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung“ –aufgrund des neuen
Kalkulationszeitraumes- die neue Gebühr festzulegen. Die Restkosten für die
Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der
Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro
„Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind mit rund 36.000 € (insg.
90.000 €) im Verwaltungshaushalt 2016 veranschlagt. Die Ausgaben sind in der
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Ein aus dem Abgleich der Einnahmen und
Ausgaben (Verwaltungshaushalt) der Abwasserbeseitigung entstehender möglicher
Überschuss muss jährlich als Sonderrücklage außerhalb des Haushalts geführt
werden. Im Haushaltsjahr 2015 müssen die Einnahmen und Ausgaben noch
abgeglichen werden.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Die Ansätze aus
den Vorjahren wurden fortgeschrieben. Die Mietobjekte werden in Absprache mit
der Rechtsaufsicht/Hrn. Mahler nicht mehr als Kostenrechnende Einrichtung
geführt.
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2015 |
Soll 2015 |
Ist 2015 |
Ansatz 2016 |
Soll 2016 |
Grundsteuer A |
71.500 € |
69.748,27 € |
69.722,99 € |
73.500 € |
73.487,77 € |
Grundsteuer B |
615.000 € |
624.139,57 € |
624.317,77 € |
619.000 € |
624.364,30 € |
Gewerbesteuer |
4.900.000 € |
5.422.668,25 € |
5.422.116,61 € |
4.000.000 € |
4.013.701,15
€ |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.450.000 € |
2.611.987,00 € |
2.611.987,00 € |
2.600.000 € |
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
330.000 € |
377.954,00 € |
377.954,00 € |
390.000 € |
|
Hundesteuer |
11.600 € |
12.007,00 € |
12.083,00 € |
11.500 € |
12.162,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
92.836 € |
92.835,30 € |
92.835,30 € |
94.021 € |
|
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
203.000 € |
198.184,00 € |
198.184,00 € |
205.000 € |
|
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
35.000 € |
60.880,34 € |
60.880,34 € |
40.000 € |
|
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
SUMME |
8.708.936 € |
9.470.403,73
€ |
9.470.081,01
€ |
8.033.021 € |
|
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2015 |
Soll 2015 |
Ist 2015 |
Ansatz 2016 |
Soll 2016 |
Gewerbesteuerumlage |
1.127.000 € |
1.148.420,00 € |
1.148.420,00 € |
920.000 € |
|
Solidarumlage |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Kreisumlage |
2.980.261 € |
2.980.260,36 € |
2.980.260,36 € |
3.044.751 € |
|
SUMME |
4.107.261 € |
4.128.680,36
€ |
4.128.680,36
€ |
3.964.751 € |
|
Nach Diskussion in der VFA-Sitzung
(03.03.2016) waren die Verwaltungs- und Finanzausschussmitglieder darüber
einig, dass die wirtschaftliche Situation in der Gemeinde auf soliden Beinen
steht. In den Finanzplanungsjahren 2017 – 2019 wurde –entgegen den vorgelegten
Entwurfsplanungen- wieder mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von jeweils
4.200.000 € gerechnet. Die Gewerbesteuer wurde deshalb von 4.000.000 € auf
4.200.000 € angepasst. Ebenso wird mit höheren Einnahmen beim Gemeindeanteil an
der Einkommenssteuer gerechnet. Die Ansätze wurden in den Jahren 2017 – 2019
auf jeweils 2.700.000 € fortgeschrieben. Aufgrund des neuen Baugebietes soll
die Grundsteuer B in den Jahren 2017 – 2019 zudem von 619.000 € auf 630.000 €
angepasst werden.
Der Markt Dietenhofen ist seit dem
Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei. Aufgrund der geplanten Kreditaufnahmen in den
Finanzplanungsjahren wird dies jedoch nicht von Dauer sein. Diesbezüglich wird
nochmals auf
Art. 62 Gemeindeordnung
(GO) - Grundsätze der Einnahmebeschaffung
(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. |
soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von
ihr erbrachten Leistungen, |
2. |
im übrigen aus Steuern |
zu beschaffen, soweit die
sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere
Finanzierung nicht
möglich ist oder
wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
hingewiesen.
Nachrichtlich:
Aufgrund der
Beratungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.03.2016 haben sich noch
folgende Änderungen ergeben die in den Haushalsentwurf eingearbeitet wurden:
Neuer HH- Ansatz Haushalts- stelle |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
0.0300.6554 |
0 € |
0 € |
30.000 € |
0 € |
0.0300.6554 |
5.000 € |
0 € |
30.000 € |
0 € |
0.0600.6320 |
3.000 € |
2.000 € |
8.000 € |
3.000 € |
0.0600.6320 |
28.000 € |
2.000 € |
8.000 € |
3.000 € |
0.3201.1690 |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
0.3201.1690 |
4.800 € |
4.800 € |
4.800 € |
4.800 € |
0.3320.6790 |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
0.3320.6790 |
12.800 € |
12.800 € |
12.800 € |
12.800 € |
0.4642.1710 |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0.4642.1710 |
löschen |
|||
0.9000.0010 |
619.000 € |
619.000 € |
619.000 € |
619.000 € |
0.9000.0010 |
619.000 € |
630.000 € |
630.000 € |
630.000 € |
0.9000.0030 |
4.000.000 € |
4.000.000 € |
4.000.000 € |
4.000.000 € |
0.9000.0030 |
4.000.000 € |
4.200.000 € |
4.200.000 € |
4.200.000 € |
0.9000.0100 |
2.600.000 € |
2.600.000 € |
2.600.000 € |
2.600.000 € |
0.9000.0100 |
2.600.000 € |
2.700.000 € |
2.700.000 € |
2.700.000 € |
0.9000.8100 |
920.000 € |
920.000 € |
920.000 € |
920.000 € |
0.9000.8100 |
920.000 € |
966.000 € |
966.000 € |
966.000 € |
0.9000.8321 |
3.054.197 € |
3.662.114 € |
3.108.174 € |
3.108.174 € |
0.9000.8321 |
3.044.751 € |
3.650.788 € |
3.098.561 € |
3.221.629 € |
Beschluss:
Nachdem insgesamt keine Einwände gegen die
vorgesehenen Festsetzungen erhoben werden, beschließt der Marktgemeinderat den
Verwaltungshaushalt für das Jahr 2016 mit den vorgesehenen Haushaltsansätzen.