Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Haushaltssatzung

des Marktes Dietenhofen

(Landkreis Ansbach)

für das
Haushaltsjahr
2016

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt               in den Einnahmen und Ausgaben mit                    13.550.831,00

und

im Vermögenshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben mit                      7.030.481,00

ab.

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf   365.000,00

festgesetzt.

 

§ 42)

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                          350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                                    350 v. H.

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                     300 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                     500.000,00

festgesetzt.

 

§ 63)

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.