Beschluss:
Haushaltssatzung
des Marktes
Dietenhofen
(Landkreis
Ansbach)
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.550.831,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.030.481,00 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 365.000,00 €
festgesetzt.
§ 42)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €
festgesetzt.
§
63)
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2016 in Kraft.