Sitzung: 04.04.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Zu diesem Bauantrag wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und
Bauausschusses vom 14.03.2016, TOP 2.3, eine Bauanfrage behandelt. Ein
Einvernehmen (für einen Carport) wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum
Bauvorhaben des Herrn Georg Siemandel i.S.d. § 30 BauGB im Baugebiet Nr. 10 in
Stolzmühle.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 i. S. d. § 31 Abs.
2 BauGB bezüglich
·
der
Errichtung einer Garage außerhalb der Baugrenzen in der geplanten
Garagenzufahrt, sowie
·
Errichtung
einer nicht hausverbundenen Garage.
Dem Bauausschuss ist bekannt, dass eine Ausnahme von der GaStellV
(Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der
notwendigen Stellplätze, 3 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche) notwendig
ist.