Sitzung: 04.04.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs-
und Bauausschuss erklärt, dass er für das Bauvorhaben des Herrn Patrik Hofmann
im baugebiet Nr. 17 b in Dietenhofen auf einem Baugenehmigungsverfahren
besteht, da
·
die
Dachneigung nur 24° bzw. 16 ° anstelle der festgesetzten Dachneigung von 32 bis
38° beträgt, sowie
·
da die
Dachziegel in der Farbe Anthrazit anstelle der festgesetzten Farben Rot oder
Rotbraun verwendet werden.
Der Ortsentwicklungs-
und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b, bezüglich
·
der
Dachneigung von nur 24° bzw. 16 ° anstelle der festgesetzten Dachneigung von 32
bis 38°, sowie
·
der
Dachziegel in der Farbe Anthrazit anstelle der festgesetzten Farben Rot oder
Rotbraun.