Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erklärt, dass er für das Bauvorhaben des Herrn Patrik Hofmann im baugebiet Nr. 17 b in Dietenhofen auf einem Baugenehmigungsverfahren besteht, da

·         die Dachneigung nur 24° bzw. 16 ° anstelle der festgesetzten Dachneigung von 32 bis 38° beträgt, sowie

·         da die Dachziegel in der Farbe Anthrazit anstelle der festgesetzten Farben Rot oder Rotbraun verwendet werden.

 

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b, bezüglich

·         der Dachneigung von nur 24° bzw. 16 ° anstelle der festgesetzten Dachneigung von 32 bis 38°, sowie

·         der Dachziegel in der Farbe Anthrazit anstelle der festgesetzten Farben Rot oder Rotbraun.