Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Laufzeit des derzeitigen Stromliefervertrages endet zum 31.12.2017. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ist daher ein neuer Stromliefervertrag abzuschließen. Aufgrund des Auftragsvolumens muss der Strombezug europaweit öffentlich ausgeschrieben werden. Der Bayerische Gemeindetag bietet wie bereits in den Vorjahren an, an einer Bündelausschreibung teilzunehmen.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion.

 

Bisher wurde „100 % Ökostrom“ bezogen. Bei dieser Bündelausschreibung wird Normalstrom, „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ sowie „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ angeboten.

Bei „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ gibt es keine Vorgaben an das Alter der erneuerbaren Energien-Anlagen. Bei der Variante „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ soll der Neubau von EE-Anlagen stärker angereizt werden, allerdings wohl im Wesentlichen im Ausland, da EEG-geförderte Anlagen nicht als Ökostrom vermarktet werden dürfen.

 

Bei einer Neuanlagenquote muss mit Mehrkosten gegenüber Normalstrom gerechnet werden, die bei bis zu einem Cent pro KWh liegen können. Ohne Neuanlagenquote liegt der Aufpreis aufgrund bisheriger Erfahrungen bei maximal 0,3 Cent pro KWh.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der Bündelausschreibung „100 Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft wird.


Beschlussvorschlag:

1.   Herr 1. Bürgermeister Rainer Erdel wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

 

2.   Der Markt Dietenhofen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

 

3.   Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2018 bis 2020 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.

 

4.   Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.