Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Petersburg“ und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Die Erschließung ist noch nicht begonnen.

Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird und die Sicherung der Erschließung absehbar ist, wäre der Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.