Sitzung: 23.02.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das
Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Petersburg“ und beurteilt
sich somit nach § 30 BauGB. Die Erschließung ist noch nicht begonnen.
Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:
Beschluss:
Falls ein Bauantrag gestellt wird und die Sicherung der Erschließung absehbar ist, wäre der Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.