Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass die Gemeinde Rügland immer wieder über die Konditionen für eine Einleitung des Abwassers aus dem Ortsteil Rügland in das Kanalnetz des Marktes Dietenhofen nachfragt. Das größte Problem dabei ist die unterschiedliche Berechnung der Gebühren in beiden Gemeinden. Während Rügland Verbesserungsbeiträge einfordert, hat der Markt Dietenhofen seine Ausgaben für die Abwasserbeseitigung – außer bei Neuanschlüssen – über die Gebühren abgedeckt. So hat Der Markt Dietenhofen Abwassergebühren in Höhe von 3,50 €/m² Abwasser, während die Gebühr in Rügland nicht einmal die Hälfte davon beträgt.

Nach Meinung des Bürgermeisters Erdel sollte Rügland nun die Kosten für den Neubau der Kläranlage den Kosten der Druckleitung nach Dietenhofen entgegenstellen.

Herr Bürgermeister Hammerl hofft, dass, wie auch im Landkreis Fürth durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg gehandhabt, die Genehmigung für die bestehende Kläranlage verlängert werden könnte.

Der Anschluss des Ortsteils Rügland an das Netz der Abwasserbeseitigung in Dietenhofen ist nicht mit dem Anschluss des Ortsteils Hörleinsdorf an die Kläranlage Markttriebendorf vergleichbar. In Markttriebendorf wurde eine neue Kläranlage errichtet. Der Markt Dietenhofen beteiligte sich anteilig an den Baukosten. Für die direkt in die Kläranlage eingeleiteten Abwässer zahlt der Markt Dietenhofen anteilmäßig Betriebskosten der Kläranlage.

Herr Bürgermeister Erdel geht allerdings davon aus, dass in nicht allzuferner Zukunft das Abwasser aus dem gesamten Gemeindegebiet des Ortes Rügland wegen der höheren und stabileren Reinigungsleistung in der Kläranlage in Dietenhofen gereinigt werden wird.