Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt,
den Flächennutzungsplan im Bereich von Zellrüglingen zu ändern. Hierzu legt die
Gemeinde Weihenzell die Vorentwurfsunterlagen zu der Änderung i. d. F. vom
09.05.2016 zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie
zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB vor.
Die beabsichtigte Änderung begründet
sich darin, dass ein neuer Vorhabensbezogener Bebauungsplan für eine
Tagespflegeeinrichtung erlassen werden soll.
Die Bauverwaltung sieht keine Belange
des Marktes Dietenhofen durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Weihenzell berührt.
Beschlussvorschlag:
Der
Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weihenzell i. d. F. vom
09.05.2016.