Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Bereich von Zellrüglingen zu ändern. Hierzu legt die Gemeinde Weihenzell die Vorentwurfsunterlagen zu der Änderung i. d. F. vom 09.05.2016 zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor.

 

Die beabsichtigte Änderung begründet sich darin, dass ein neuer Vorhabensbezogener Bebauungsplan für eine Tagespflegeeinrichtung erlassen werden soll.

 

 

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weihenzell berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weihenzell i. d. F. vom 09.05.2016.