Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 19 „Tagespflege Zellrüglingen“ aufzustellen. Hierzu legt die Gemeinde Weihenzell die Vorentwurfsunterlagen zu der Aufstellung i. d. F. vom 09.05.2016 zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor.

 

 

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr 19. „Tagespflege Zellrüglingen“ der Gemeinde Weihenzell berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Tagespflege Zellrüglingen“ der Gemeinde Weihenzell i. d. F. vom 09.05.2016.