Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kehrberger stellt die Planungen für die Erweiterung der Seniorenwohnanlage in Dietenhofen vor. Der Erweiterungsbau soll an den Bestandsbau in östlicher Richtung unter Zwischenschaltung eines Verbindungsganges angegliedert werden.

Laut Herrn Kehrberger wird die tätige Mithilfe des Marktes Dietenhofen bezüglich der Nutzung von zwei Grundstücken in gemeindlichem Eigentum benötigt.

·         Östlich des Neubaus ist ein Parkplatz auf Gemeindegrund geplant. Hier müsste eine Einigung über die Sicherung der Parkplätze (z.B. Erbbaurecht) mit der Gemeinde gefunden werden.

·         Der Neubau steht – wie übrigens auch der Bestandsbau – teilweise im Überschwemmungsgebiet eines hundertjährigen Hochwassers (der Fußboden des Untergeschosses liegt aber ca. 120 cm über der Hochwasserlinie). Daher ist ein Ausgleich für den verlorenen Retentionsraum notwendig, der teilweise auf der gemeindlichen Fläche zwischen dem Wiesengraben und der Bibert geschehen müsste.

 

 

Der Neubau soll höhengleich mit dem Bestand entstehen. Da die Talstraße in Richtung Ortsmitte fällt, muss zur barrierefreien Erschließung des Neubaus eine Rampe in beträchtlicher Länge vorgesehen werden.

Im Untergeschoss des Neubaus sind ein großer Mehrzweckraum, eine Küche, welche auch für das Kochen vor Ort für die Bewohner geeignet ist, verschiedene Räume für das Personal, sowie die haustechnischen Anlagen vorgesehen.

 

 

Das Erdgeschoss und die beiden Obergeschosse haben im Prinzip denselben Grundriss, es sind jeweils dreizehn Einzelzimmer und ein Doppelzimmer für die Bewohner der Pflegestation geplant. Somit ist im Neubau Platz für 42 Dauerpflegeplätze. Je Etage könnten, da zusätzliche Gemeinschaftsräume und je ein Ruheraum vorgesehen sind, drei bis vier Tagespflegeplätze mit vorgesehen werden.

 

 

Herr Kehrberger hofft, die beantragte Baugenehmigung bis Ende des Jahres zu erhalten. Im Frühjahr 2017 könnte ausgeschrieben werden, so dass (bei einer Bauzeit von ca. 15 Monaten) mit der Eröffnung der Pflegestation Ende 2018 gerechnet werden kann.

Herr Kehrberger erklärt, dass die Zimmergröße und die Ausstattung des Neubaus über den aktuellen Mindeststandarts liegen, so dass er auch bei einem etwaigem späteren Wechsel der Trägerschaft von der Familie Wagner an einen anderen, auch caritativen Träger, keine Bedenken wegen des Weiterbetriebes hat.

Herr GR Rudolph fragt, ob nicht ein Satteldach besser als das nun geplante Flachdach aussehe. Herr Kehrberger entgegnet, dass auch er sich schon Gedanken über eine Satteldachlösung gemacht hat. Eventuell wird diese Variante im Zuge der Detailplanung ausgewählt und dann im Rahmen einer Tekturplanung zur Genehmigung vorgelegt.

Die Abstandsflächen liegen etwas über der Mitte der Kreisstraße. Hierfür ist eine Ausnahme beantragt.

Die Verlegung des Ablaufkanals vom Stauraumkanal „Leonrodstraße“ zum Wiesengraben wird in der Detailplanung berücksichtigt und auf Kosten des Bauwerbers durchgeführt.

Die geplanten Parkplätze werden nicht mit einer Abschrankung versehen, so dass sie gegebenenfalls auch von der Öffentlichkeit genutzt werden können.