Der Markt Wilhermsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan „Gewerbepark West“ aufzustellen. Hierzu legt der Markt Wilhermsdorf die Vorentwurfsunterlagen zu der Aufstellung i. d. F. vom 15.07.2016 zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark West“ des Marktes Wilhermsdorf berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark West“ des Marktes Wilhermsdorf i. d. F. vom 15.07.2016.