Es
liegen 29 Stellungnahmen vor. Herr Dipl.-Ing. Bierwagen trägt eine
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange und der
Vorschläge für die Abwägung vor. Der Volltext der Stellungnahmen und der
Abwägungsvorschläge liegt den Mitgliedern des Marktgemeinderates in
schriftlicher Form vor.
Ergebnis der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB i.V.m. § 4 (1)
BauGB
Beschluss:
Die
im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend
den Vorschlägen des Planers und Verwaltung mit- und gegeneinander abgewogen und
entsprechend der Abwägung behandelt.
Die Abwägungsvorschläge werden zum Beschluss erhoben. Die tabellarische
Aufstellung der Einzelabwägungen wird Bestandteil des Beschlusses.