Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der unter Beachtung des Abwägungsergebnisses zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB überarbeitete Entwurf zur Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neudorfer Höhe II“ in der Fassung vom 09.08.2016 wird durch den Marktgemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Bauleitplanung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung sowie Zeitraum und Ort zur Einsichtnahme sind durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Marktgemeinde Dietenhofen bekannt zu machen.