Beschluss:
Der
unter Beachtung des Abwägungsergebnisses zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB überarbeitete Entwurf zur Bauleitplanung für den
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neudorfer Höhe II“ in der Fassung vom 09.08.2016
wird durch den Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Bauleitplanung ist gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die
öffentliche Auslegung sowie Zeitraum und Ort zur Einsichtnahme sind durch
ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Marktgemeinde Dietenhofen bekannt
zu machen.